Abschnitt
Kurtzer Abriß. Derjenigen Lehr-Sätze, Welche in der Wolfianischen Philosophie der natürlichen und geoffenbareten Religion nachtheilig sind, ja sie gar aufheben, und gerades Weges, ob wol bey vieler gesuchten Verdeckung, zur Atheisterey verleiten; Auf Ihro Königliche Majestät in Preussen ... Ordre verfasset
- Language
-
Deutsch
- Bibliographic citation
-
Hofmann, Adolph Friedrich. - Adolph Friedrich Hoffmanns, Philosophiae und Medicinae Doctoris auf der Universität Leipzig, Beweisthümer Dererjenigen Grund-Wahrheiten aller Religion und Moralität, Welche durch die in der Wolfischen Philosophie befindlichen Gegensätze haben geleugnet, und über den Haufen geworfen werden wollen : Bey welcher Gelegenheit zugleich Des Herrn Professoris Theologiae zu Halle, D. Joachim Langens, ... Kurtzer Entwurf gedachter Philosophie, Nebst dem, Was von dessen Herrn Gegnern darwider ans Licht gekommen ist, gegen einander erwogen ... ; Nebst einem Anhange von der genauen Verwandschaft des auf Einführung des Naturalismi abzielenden Wertheimischen Bibelwercks mit der Wolfischen Philosophie
- Creator
-
Lange, Joachim (Verfasser*in)
- Sponsorship
-
Deutsche Forschungsgemeinschaft
- Last update
-
09.10.2025, 2:22 PM CEST
Data provider
Sächsische Landesbibliothek - Staats- und Universitätsbibliothek Dresden. If you have any questions about the object, please contact the data provider.
Object type
- Abschnitt
Associated
- Lange, Joachim (Verfasser*in)
Other Objects (12)

Biblisch-Historisches Licht und Recht : Das ist, Richtige und Erbauliche Erklärung Der sämmtlichen Historischen Bücher Des Alten Testaments, Von dem Buche Josuae an bis auf das Büchlein Esther, Mit hinzugethanem Buch Hiobs: Darinn Nach einer historischen und geographischen Einleitung, mit Auslassung aller zu einer gründlichen Exegesi eigentlich nicht gehörigen Nebendinge, gedachte Bücher erstlich von Vers zu Vers, wo es nöthig ist, mit einer parenthetischen Paraphrasi kürtzlich erläutert, Und hernach Mit hermeneutischen und practischen Anmerckungen Nach dem Grund-Texte erkläret, und also zur Erbauung in Lehr und Leben angewendet werden
