Sachakte
Die Appellantin geht davon aus, daß ihre Schwiegereltern, Johann von Ahr der Ältere und Agnes von der Lipp, ihrem Mann als einzigem Sohn weltlichen Standes bei dessen Heirat 1574 durch den mit Zustimmung ihrer anderen Kinder (außer den Appellaten ist dies noch der Siegburger Ordensherr Wilhelm von Ahr sowie eine Tochter Anna, verheiratet mit Friedrich von Steprath) geschlossenen Ehevertrag ihren gesamten Besitz in die Ehe gegeben hätten. Außer Haus Antweiler samt Vogtei und einem weiteren Hof dort waren dies Weingüter in Mehlem (Rhein-Sieg-Kr.) und Schwerfen (Kr. Euskirchen), ein Hof zu Arloff (Kr. Euskirchen) und der Zehnt zu Huitthausen (?). Sie sieht ihren Mann als einzigen Erben seiner Eltern und bestreitet Erbansprüche ihrer Schwäger und Schwägerin, die beim Eintritt in den geistlichen Stand bzw. bei ihrer Heirat abgefunden worden seien. Sie macht Leibzuchtrechte sowie Retentionsrechte am gesamten Besitz ihres Mannes geltend bis zur Erstattung dessen, was sie in die kinderlos gebliebene Ehe gebracht hatte, und bis zur Erfüllung des Testamentes ihres Mannes, der zwar seine nächsten Verwandten zu Erben eingesetzt, ihr aber die Leibzucht an seinem Haus in Münstereifel, das von seiner Schwester Ererbte und 6000 Tlr. vermacht hatte. Ferner fordert sie Erstattung von über 1000 Goldgulden, die sie habe aufwenden müssen, um Haus Antweiler gegen Okkupationsversuche der Appellaten zu schützen. Die Appellaten beanspruchen dagegen gleiche Erbteile wie ihr Bruder, der nur seinen Erbteil in die Ehe mit der Appellantin habe bringen können. Sie bestreiten die Rechtsgültigkeit des Testamentes ihres Bruders und sehen sich als dessen testamentarische Erben. Mit Urteil vom 15. Okt. 1605 verwarf das RKG das Urteil der Vorinstanz und anerkannte Erbansprüche der beiden Appellaten. Im folgenden Streit um die Ansprüche der anderen Geschwister.
Enthaeltvermerke: Kläger: Johanns von Ahr des Jüngeren Witwe Margarethe von Bellinghausen, nun Ehefrau des Dietrich von Horrich, danach ihr Bruder Bertram von Bellinghausen zu Bernsau, (Bekl.) Beklagter: Gottfried von Ahr, Komtur der Deutschordenskommende Gemert, und sein Schwager Michael von Eynatten zu Obsinnig namens seiner Frau Katharina geb. von Ahr, (Kl.) Prokuratoren (Kl.): Dr. Johann Goedelman 1594 - Lic. Antonius Streit 1609 Prokuratoren (Bekl.): Lic. Johann von Vianden 1593, 1593 - Dr. Johann Pistorius (1607) Prozeßart: Appellationis Instanzen: 1. Kölner Offizial (officialis curiae archiepiscopalis Coloniensis judex ordinarius) 1589-1592 - 2. RKG 1593-1618 (1580- 1618) Beweismittel: Acta priora (Q 4). Inhaltsverzeichnis der Vorakten (13). Kaufvertrag betr. 12 Malter Korn Kölner Maßes zwischen Johann von Ahr, des adligen Stifts Dietkirchen Erbvogt zu Antweiler (Kr. Euskirchen), und Margarethe von Bellinghausen einerseits und Lambert von Troisdorf und seiner Frau andererseits (26). Erbkaufvertrag vom 13. Okt. 1585 (37). Außergerichtliche Einigung und end-53 gültige Beilegung des Streits durch die Nachfolger der Prozeßgegner, 25. Juni 1618 (181). Beschreibung: 5 cm, 181 Bl. lose; Q 1-21*, 4 Beilagen, davon 1 = Q 21*. Q 4 teilweise lat.
- Context
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Reichskammergericht, Teil I: A-B >> 1. Buchstabe A
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AA 0627 Reichskammergericht, Teil I: A-B
- Date of creation
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1593-1618 (1580- 1618)
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Diverse Registraturbildner
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05.11.2025, 3:25 PM CET
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Object type
- Sachakte
Time of origin
- 1593-1618 (1580- 1618)