Kapitel
Fünffter Titul Art. I Daß füran kein Brandtwein im Hauß oder Laden geschenckt / und außgeben werden soll
- Umfang
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557
- Sprache
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Deutsch
- Erschienen in
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Landrecht, Policey: Gerichts-, Malefitz- vnd andere Ordnungen. Der Fürstenthumben Obern vnd Nidern Bayrn
- Erschienen
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1616
- Letzte Aktualisierung
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04.06.2025, 13:53 MESZ
Datenpartner
Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg. Universitätsbibliothek. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- Kapitel
Entstanden
- 1616