Kapitel

Fünffter Titul Art. I Daß füran kein Brandtwein im Hauß oder Laden geschenckt / und außgeben werden soll

Fünffter Titul Art. I Daß füran kein Brandtwein im Hauß oder Laden geschenckt / und außgeben werden soll

Digitalisierung: Universitätsbibliothek Heidelberg

Public Domain Mark 1.0 Universell

Umfang
557
Sprache
Deutsch

Erschienen in
Landrecht, Policey: Gerichts-, Malefitz- vnd andere Ordnungen. Der Fürstenthumben Obern vnd Nidern Bayrn

Erschienen
1616

Letzte Aktualisierung
04.06.2025, 13:53 MESZ

Datenpartner

Dieses Objekt wird bereitgestellt von:
Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg. Universitätsbibliothek. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.

Objekttyp

  • Kapitel

Entstanden

  • 1616

Ähnliche Objekte (12)