Kapitel

Fünffter Titul Art. I Wie die Ubelthäter sollen verglaittet werden

Fünffter Titul Art. I Wie die Ubelthäter sollen verglaittet werden

Digitalisierung: Universitätsbibliothek Heidelberg

Public Domain Mark 1.0 Universell

Umfang
815
Sprache
Deutsch

Erschienen in
Landrecht, Policey: Gerichts-, Malefitz- vnd andere Ordnungen. Der Fürstenthumben Obern vnd Nidern Bayrn

Erschienen
1616

Letzte Aktualisierung
04.06.2025, 13:50 MESZ

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Objekttyp

  • Kapitel

Entstanden

  • 1616

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