Gliederung
2. Urkunden II (1328-1361)
Vom Bd. II des Essener Urkunden-Repertoriums an wird nur noch der eigentliche Bestand ”Stift Essen, Urkunden“ erfasst. Abschriften werden nur dann mitgeteilt, wenn eine entsprechende Vorlage im Urkundenbestand vorhanden ist. Die Erfassung späterer Abschriften von Stücken aus dem Urkundenbestand in den Akten ist z.Zt. noch keineswegs vollständig; hier bedarf es noch zahlreicher Nachträge. Eine Ausnahme von dieser Regel bilden die Kurzregesten einer Reihe von Lehnsurkunden. Sie sind vor dem Zweiten Weltkrieg den alten Lehnsregistern entnommen (vgl. Essen, Stift, Akten Nr. 991 ff.; alte Signatur: XIX a 1 ff.) auf einem halben Aktenbogen dem Urk-undenbestand hinzugefügt worden. Für die dort angegebenen alten Signaturen sei hier auf die Konkordanz bei Oediger, Die Bes-tände des Hauptstaatsarchivs Düsseldorf Bd. V, S. 189 verwiesen. Wenn demnach in der Beschreibung einer Urkunde die Bezeichnung ”Abschrift“ verwandt wird, so bedeutet dies, dass die Vorlage entweder als Einzelstück oder als Insert oder Transsumpt in einem näher bezeichneten Original im Urkundenbestand selbst überl-iefert ist. Undatierte Urkunden werden am Ende des in Betracht kommenden Zeitraums eingeordnet, der Datierungsvorschlag in der Regel in einer Anmerkung begründet. In der Rubrik ”Es siegeln“ wird bei der Angabe der Siegler in jedem Fall die Reihenfolge dieser Namen in der Vorlage beibehalten. Wenn die Reihenfolge der tatsächlich angehängten Siegel davon abweicht, wird dies in der Regel schon in der Siegelankündigung dadurch kenntlich gemacht, dass den Namen der Siegler die Position des entsprechenden Siegels in runden Klammern beigefügt wird: z.B.: Es siegeln das Domkapitel (2), der Erzbischof (1), der Propst von St. Gereon (3) ... Nur wenn die Übersichtlichkeit verloren zu gehen droht, wird auch der Siegelbeschreibung eine entsprechende Erläuterung beigefügt: Siegel 1) (Erzbischof) beschädigt, 2) (Domkapitel) leicht beschädigt, 3) (Propst von St. Gereon) gut erhalten Wenn Datierungen etwa nach folgendem Beispiel mit dem vorausgehenden Text syntaktisch verbunden sind: ind hain unser ingeseghel in eyn tughe der wairheyt an dissen breif gehangen, der gegheven is in den iaire unses heren godes , wird sie aus diesem Satzgef-üge gelöst und diese Tatsache durch Voranstellen eines Sternchens angezeigt: *Gegheven in den iaire unses heren godes ... Wenn die Zeugenreihe etwa nach dem Beispiel Adtum et datum presentibus venerabilibus dominis N.N. a.d. 1334 ipso die sancti Iohannis baptiste in die Dat-ierung eingeschoben wurde, wird sie vor die Datierung gezogen und die dadurch entstehende Lücke durch ... bezeichnet. Nur wirkliche Textlücken werden durch [ ] und gegebenenfalls durch die Anmerkung kenntlich gemacht. Wenn eine solche Anmerkung fehlt, ist generell davon auszugehen, dass die Urkunde durch Mäusefraß, Abblättern der Tinte und dergleichen beeinträchtigt ist. (Vorwort des bisherigen Findbuchs 120.75.05 "Essen, Stift, Urkunden II (1328-1361)")
- Kontext
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Essen, Stift, Urkunden (AA 0248)
- Bestand
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AA 0248 Essen, Stift, Urkunden (AA 0248)
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- Letzte Aktualisierung
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24.06.2025, 14:12 MESZ
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