Text
Responsvm Ivris Altervm, Das ist: Kurtzes aber doch gründliches Bedencken Vber dise Quaestion: Ob einer, welcher vor etlich Jahren gut Geldt außgeliehen, oder darmit jährliche Pensiones erkaufft hat, schuldig seye, sich mit groben Müntzen, der jetzigen gestaigerten hohen valuta nach, bezahlen zu lassen oder nicht?
- Weitere Titel
-
Responsum iuris alterum, Das ist: Kurtzes aber doch gründliches Bedencken uber dise Quaestion: Ob einer, welcher vor etlich Jahren gut Geldt außgeliehen, oder darmit jährliche Pensiones erkaufft hat, schuldig seye, sich mit groben Müntzen, der jetzigen gestaigerten hohen valuta nach, bezahlen zu lassen oder nicht?
- Standort
-
Bamberg, Staatsbibliothek -- Diss.jur.q.86#3
- Maße
-
4°
- Umfang
-
24 S.
- Sprache
-
Deutsch
- URN
-
urn:nbn:de:bvb:12-bsb11444547-7
- Letzte Aktualisierung
-
27.11.2025, 08:41 MEZ
Datenpartner
Bayerische Staatsbibliothek. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- Text
Beteiligte
- Lustricius (Verfasser)
- Aperger
Entstanden
- 1623
Ähnliche Objekte (12)
Responsvm Ivris Altervm, Das ist: Kurtzes aber doch gründlichs Bedencken, Vber dise Quaestion: Ob einer, welcher vor etlich Jahren gut Geldt außgelihen, oder darmit jährliche Pensiones erkaufft hat, schuldig seye, sich mit groben Müntzen, der jetzigen gestaigerten hohen Valuta nach, bezahlen zu lassen, oder nicht?
Responsvm Ivris Altervm, Das ist: Kurtzes aber doch gründlichs Bedencken, Vber dise Quaestion: Ob einer, welcher vor etlich Jahren gut Geldt außgelihen, oder darmit jährliche Pensiones erkaufft hat, schuldig seye, sich mit groben Müntzen, der jetzigen gestaigerten hohen valuta nach, bezahlen zu lassen, oder nicht?
Responsvm Ivris Altervm, Das ist: Kurtzes aber doch gründlichs Bedencken, Vber dise Quaestion: Ob einer, welcher vor etlich Jahren gut Geldt außgelihen, oder darmit jährliche Pensiones erkaufft hat, schuldig seye, sich mit groben Müntzen, der jetzigen gestaigerten hohen valuta nach, bezahlen zu lassen, oder nicht?
Responsvm Ivris Altervm, Das ist: Kurtzes aber doch gründlichs Bedencken, Vber dise Quaestion: Ob einer, welcher vor etlich Jahren gut Geldt außgelihen, oder darmit jährliche Pensiones erkaufft hat, schuldig seye, sich mit groben Müntzen, der jetzigen gestaigerten hohen Valuta nach, bezahlen zu lassen, oder nicht?
Responsvm Ivris Altervm, Das ist: Kurtzes aber doch gründlichs Bedencken, Vber dise Quaestion: Ob einer, welcher vor etlich Jahren gut Geldt außgelihen, oder darmit jährliche Pensiones erkaufft hat, schuldig seye, sich mit groben Müntzen, der jetzigen gestaigerten hohen Valuta nach, bezahlen zu lassen, oder nicht?
Responsvm Ivris Altervm, Das ist: Kurtzes aber doch gründlichs Bedencken, Vber dise Quaestion: Ob einer, welcher vor etlich Jahren gut Geldt außgelihen, oder darmit jährliche Pensiones erkaufft hat, schuldig seye, sich mit groben Müntzen, der jetzigen gestaigerten hohen Valuta nach, bezahlen zu lassen, oder nicht?
Responsvm Ivris Altervm, Das ist: Kurtzes aber doch gründliches Bedencken Vber dise Quaestion: Ob einer, welcher vor etlich Jahren gut Geldt außgeliehen, oder darmit jährliche Pensiones erkaufft hat, schuldig seye, sich mit groben Müntzen, der jetzigen gestaigerten hohen valuta nach, bezahlen zu lassen oder nicht?
Responsvm Ivris Altervm, Das ist: Kurtzes aber doch gründlichs Bedencken, Vber dise Quaestion: Ob einer, welcher vor etlich Jahren gut Geldt außgelihen, oder darmit jährliche Pensiones erkaufft hat, schuldig seye, sich mit groben Müntzen, der jetzigen gestaigerten hohen Valuta nach, bezahlen zu lassen, oder nicht?