Sachakte

Verordnung: Es ist verboten, dass Bürgermeister oder Gemeinderatsmitglieder bei der Abstimmung über Ortsbürgerrechts-Gesuche von Antragstellern, denen das nach der Geburt nicht zusteht, Gebühren fordern (Ausfertigung vier Mal vorhanden)

Archivaliensignatur
E 3 A, 26/59

Kontext
Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt] >> J Bevölkerungsverhältnisse >> J.2 Einwanderung, Ortsbürgeraufnahme, -rechte und -pflichten
Bestand
E 3 A Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt]

Laufzeit
Gießen, 1828 September 8

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Rechteinformation
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Letzte Aktualisierung
01.07.2025, 13:40 MESZ

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Objekttyp

  • Sachakte

Entstanden

  • Gießen, 1828 September 8

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