Abschnitt
II. Des Königl. Chur-Hauses Preussen und Brandenburg hundert und dreyßigjähriger Besitz der Jülichischen, Bergischen und zugehörigen Lande.
- Sprache
-
Deutsch
- Erschienen in
-
Ludewig, Johann Peter. - Richtige Gegen-Anzeige, Daß das Königl. Chur-Hauß Preussen und Brandenburg die Jülich-Bergische und zubehörige Lande über ein Seculum von 1609. bis jetzo 1738. Rechtlicher Art und Weise nach, besessen, auch von Käyserl. Majestät selbsten sowohl, als durch den Westphälischen Friedens-Schluß, bey solchem Besitz, bestätiget worden sey : Der zu Ende des Jahrs 1737. gedruckten Unrichtigen Anzeige Des Chur- und Fürstlichen Hauses Sachsen entgegen gesetzet
- Förderung
-
Deutsche Forschungsgemeinschaft
- Letzte Aktualisierung
-
15.12.2023, 09:00 MEZ
Objekttyp
- Abschnitt
Entstanden
- 1738