Tektonik

3.3.5.4. Zulegerisswerk

Durch Zulegung von Messungen und Berechnungen der Markscheider (Handbücher) entstandene Risse, auf denen die Lage der verschiedenen Grubenbaue und der damit bebauten Lagerstätten gegeneinander und gegen die Erdoberfläche, die Lage der auf der Erdoberfläche ausgeführten Anlagen und die Grenzen des Grubenfeldes ersichtlich sind. Sie gelten als die eigentlichen Urkunden der berggesetzlich vorgeschriebenen Grubenbilder.

Kontext
Landesarchiv NRW Abteilung Westfalen (Archivtektonik) >> 3. Behörden und Einrichtungen des Staates und der Selbstverwaltung nach 1816 >> 3.3. Wirtschaftsverwaltung (M) >> 3.3.5. Bergbau

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Letzte Aktualisierung
06.03.2025, 18:28 MEZ

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