Archivale

Kurfürst Joachim II. erlässt Regeln für die Erhebung rückständiger Schösse, mit Ausnahme des Kindergeldes durch den Frankfurter Rat (Schossprivileg)

Kurfürst Joachim II. erlässt Regeln für die Erhebung rückständiger Schösse, mit Ausnahme des Kindergeldes durch den Frankfurter Rat (Schossprivileg)

Digitalisierung: Stadtarchiv Frankfurt (Oder)

Public Domain Mark 1.0 Universell

Archivaliensignatur
StAFF 1-102 UB 15
Alt-/Vorsignatur
VI.1.
Sonstige Erschließungsangaben
Edition: Gurnik Nr. 405

Kontext
StAFF 1-102 Urkunden und Dokumente der Stadt Frankfurt (Oder) >> 02. Organisation und Finanzen
Bestand
StAFF 1-102 Urkunden und Dokumente der Stadt Frankfurt (Oder)

Laufzeit
25. Juni 1565

Weitere Objektseiten
Förderung
Die Digitalisierung wurde gefördert durch die Deutsche Digitale Bibliothek aus Mitteln des Programms „Neustart Kultur“ der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien.
Letzte Aktualisierung
17.06.2025, 10:42 MESZ

Datenpartner

Dieses Objekt wird bereitgestellt von:
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Objekttyp

  • Archivale

Entstanden

  • 25. Juni 1565

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