Archivale

Vermischte Verwaltungssachen in Ohrdruf

Enthält laut Altfindmittel
1. Die von Hohenlohe-Neuenstein gegen diesseitige Räte und Schößer geführten Klagen und Beschwerden
2. Der Räte von beiden Seiten gegen- und untereinander selber geführte Klagen, da immer einer den andern geirret
3. Der Untertanen und des Rats Klagen wider die Räte und wie Hofrat Schultz von allen Orten Attestata in favorem ejus eingeschickt und sich insofern damit exculpiert
4. Wie solcherlei Zankhändel dann und wann vor den Landesfürsten kommen, von daher auch eine expresse Kommission im Jahr 1684 nach Ohrdruf deputiert worden
41/2. Schößer Zangs Verantwortung wider des Rats Klagen, worin er den unruhigen Rat reconveniendo trefflich beschrieben (In diesem Paket finden sich viel notable Sachen)
5. Licentiat Fabricii im Jahr 1684 herausgeschickte 50 Punkte, die vor einem vorzunehmenden Grundvergleich abgetan werden müssten, von unterschiedlichen Sachen, die die Herrschaft touchieren
6. Vergleich von 1689 zwischen beiden Räten wegen Werningshausen betreffend:
1. Die Abstrafung der in gemeinen Schenken, Bierhäusern, zu Werningshausen auf den Gassen und Straßen delinquierenden Untertanen, deren Examination und Rüber- und Nüberstellung.
2. Die Arrestierung dergleichen Delinquenten;
3. Die Bestrafung der sich auf der Kanzlei unbescheiden haltenden Parteien;
4. Jurisdiktion über den gemeinschaflichen Rat und Dispensationssachen bei den Handwerkern;
5. Die im fürstlichen Teilungsrezess vom Jahr 1666 reservierte Parifikation der Untertanen ratione damals noch öd gelegenen und unverteilten Hofstätten;
6. Soll kein Hintersasse von dem andern gräflichen Teil passiert werden, er habe denn einen Abzugsschein von dem gräflichen Teil, unter dem er vorher gewohnt;
7. Die bei dieser oder jener Kanzlei angefangenen Prozesse sollen auch daselbst ausgemacht werden, es mögen sich die Litiganten inzwischen verändern, wie und wohin sie wollen;
8. Soll kein Rat dem andern in abgeurteilten Sachen Eintrag tun, vielmehr executive, casu quo nötig, zu dem judicato verhilflich sein;
9. Die Reconventiones sollen in illo Judicio, wo die Conventio gewesen, auch gesucht und erörtert werden;
10. Wem die Real- Klagen und Gerichtsbarkeit auf den Feldgütern gehören sollen;
11. Wegen der Künzelsau sive Neuenstein prätendierenden Kognition auf Gassen und Straßen, über die Langenburgischen Untertanen zu Wechmar wollen die Räte ihr Bedenken stellen;
12. und 13. Die Prozesse wollen sie fleißig treiben

Reference number
Landesarchiv Baden-Württemberg, Hohenlohe-Zentralarchiv Neuenstein, La 10 Bü 226
Former reference number
q 48 Nr. 61
Extent
1 Bü, 7,5 cm (Quadrangel 1-74)

Context
Gemeinschaftliches Archiv Langenburg: Thüringische Akten >> 1. Ohrdrufische Sachen
Holding
Landesarchiv Baden-Württemberg, Hohenlohe-Zentralarchiv Neuenstein, La 10 Gemeinschaftliches Archiv Langenburg: Thüringische Akten

Date of creation
1660-1689

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Rights
Last update
08.02.2023, 2:02 PM CET

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Object type

  • Archivale

Time of origin

  • 1660-1689

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