- Sprache
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Deutsch
- Anmerkungen
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TIFF, Vers.6.0, 600 dpi, 1 bit (s/w),ITU group; Digitalisierungsvorlage Mikrofilm
- Erschienen in
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Allgemeine deutsche Lehrerzeitung ; 59
- Urheber
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Schneider, Martin (Verfasser*in)
- Förderung
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Deutsche Forschungsgemeinschaft
- Letzte Aktualisierung
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24.10.2025, 11:59 MESZ
Datenpartner
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Objekttyp
- Aufsatz
Beteiligte
- Schneider, Martin (Verfasser*in)
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Martin Schneider, sesshaft zu Neckartailfingen, wegen Bruchs eines früher gegen ihn verhängten Gerichtsurteils und einer U. (1) zu Nürtingen gef., jedoch nach etlichen Tagen wieder freigelassen, gelobt eidlich, sein strafbares Verhalten aufzugeben, sein Leben lang keine offene Zeche, Wirtschaft oder Gesellschaft zu besuchen und schwört U. Schneider hatte ein wegen verschiedener strafbarer Handlungen gegen ihn gefälltes Gerichtsurteil, sein Leben lang keine Zechen und Gesellschaften mehr aufzusuchen, vielfach gebrochen und war deshalb zu Nürtingen gef., jedoch auf seine und seiner Freundschaft Bitten begnadigt und auf Grund einer U.-Verschreibung freigelassen worden, in der er erneut allen öffentlichen Zechen und Gesellschaften abschwor. Er war darauf nach dem Tod von Herzogin Elisabeth von Württemberg von Statthalter und Regenten des Fürstentums begnadigt worden mit der Auflage, sein Unwesen aufzugeben und sich ehrbar und gehorsam zu verhalten. Trotz alledem war er aber wieder in sein altes, ärgerniserregendes Leben, tägliche Lasterhaftigkeit und Völlerei zurückgefallen. Schließlich hatte er vor dem Stadtgericht Nürtingen den dortigen Vogt mit Schimpf-, Spott- und Drohreden und freventlichem Gebaren angegriffen, als dieser amtshalber und auf den fürstlichen Befehl mit ihm reden wollte.
Martin Schneider, Sesshaft zu Oberensingen, zu Nürtingen gef., weil er wider die landesherrlichen Verbote ohne Vorwissen seines Amtmanns ausgetreten war und sich einige Zeit im Ausland aufgehalten, auch noch z.Zt. seines Aufenthalts im Landes sein Gut mit Spielen u.a. leichtfertig verschwendet hatte, jedoch wieder freigelassen mit der Auflage, große und kleine Spiele z meiden, offene und heimliche Zechen nur an Feiertagen und an Werktagen nur mit Erlaubnis eines Amtmanns zu Oberensingen zu besuchen, seine Laster aufzugeben und ein gehorsamer Untertan zu sein, sich auch nach einer Übertretung dieser Strafartikel jedes Mal im Gefängnis zu Nürtingen zu stellen und eine Haftstrafe bei Wasser und Brot auf sich zu nehmen, gelobt unter Eid, diese Strafbestimmungen zu befolgen und schwört U.
"Chorographisch und Geometrische Abbildung aller in des Hochdeutschen Ordens Herrschaft Achberg liegender accurat in Grund gelegter Dorfschaften, Weiler, Höfe, Hofstätten, Gärten, Äcker, Wiesen, Weinberg, Felder, Waldungen, Weiher, Flüße, Bäche und Appertinenten nach einer Universal- und in 13 Particular-Mappas eingeteilt, angefangen den 27. Aug[ust] 1726, vollendet den 9. Dez[ember] 1727"