Archivgut

Das Gleichberechtigungsgebot im Grundgesetz Artikel 3 Absatz 2: "Männer und Frauen sind gleichberechtigt."

Inventarnummer
SHELFMARK:PD-ST.13.11

Bezug (was)
Grundgesetz Artikel 3
Verfassung
Gleichberechtigung
Gleichstellung
Rechtsstellung der Frau
Rechtsprechung
Rechtswissenschaft
Bezug (wann)
1950-1961, 1974-1983

Geliefert über
Rechteinformation
FrauenMediaTurm - Feministisches Archiv und Bibliothek
Letzte Aktualisierung
07.02.2023, 08:11 MEZ

Datenpartner

Dieses Objekt wird bereitgestellt von:
FrauenMediaTurm - Feministisches Archiv und Bibliothek. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.

Ähnliche Objekte (12)