- Reference number
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D 150/C 524
- Former reference number
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prefix: D 150/C
- Material
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Dia (SW)
- Context
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D 150 Foto- und Bildsammlung >> Glasnegative >> Größe C
- Holding
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D 150 Foto- und Bildsammlung
- Indexentry person
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Frischlin, Nicodemus
- Other object pages
- Last update
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29.04.2025, 8:35 AM CEST
Data provider
Stadtarchiv Tübingen. If you have any questions about the object, please contact the data provider.
Object type
- Bild / Fotografie
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![Instruction und Bericht, Welcher massen in dem Hochlöbl. Hertzogthum Würtemberg, die Inventaria, und Abtheilungen, nach desselben Erb- und Land-Rechtens vierten Theil, Tit. von Succession und Vererbung deren, so ohne Testament, oder sondere Vermächtnuß absterben [et]c. fürgenommen, verrichtet und verfertiget werden sollen](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/98f1a8a7-d5d6-4e47-ad16-bbecf9b1f7d8/full/!306,450/0/default.jpg)
Instruction und Bericht, Welcher massen in dem Hochlöbl. Hertzogthum Würtemberg, die Inventaria, und Abtheilungen, nach desselben Erb- und Land-Rechtens vierten Theil, Tit. von Succession und Vererbung deren, so ohne Testament, oder sondere Vermächtnuß absterben [et]c. fürgenommen, verrichtet und verfertiget werden sollen
![Instruction und Bericht, Welcher massen in dem Hochlöbl. Hertzogthum Würtemberg, die Inventaria, und Abtheilungen, nach desselben Erb- und Land-Rechtens viertem Theil, Tit. von Succession und Vererbung deren, so ohne Testament, oder sondere Vermachtnuß absterben, [et]c. fürgenommen, verrichtet und verfertiget werden sollen : denen Inventirern, Theil-Richtern, Advocaten, und anderen, allermeist aber den jungen Scribenten, so nunmehr dergleichen Materien antretten, und in Theilungs-Sachen anfangen gebraucht zu werden, einfältig also entworffen, und ohnmaßgäblich fürgestellt](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/ace02f05-4ba5-400c-894a-1a14d208a7bf/full/!306,450/0/default.jpg)
Instruction und Bericht, Welcher massen in dem Hochlöbl. Hertzogthum Würtemberg, die Inventaria, und Abtheilungen, nach desselben Erb- und Land-Rechtens viertem Theil, Tit. von Succession und Vererbung deren, so ohne Testament, oder sondere Vermachtnuß absterben, [et]c. fürgenommen, verrichtet und verfertiget werden sollen : denen Inventirern, Theil-Richtern, Advocaten, und anderen, allermeist aber den jungen Scribenten, so nunmehr dergleichen Materien antretten, und in Theilungs-Sachen anfangen gebraucht zu werden, einfältig also entworffen, und ohnmaßgäblich fürgestellt
