Sachakte

Die Samtrichterei zu Schwaney betreffend

Enthaeltvermerke: enth.: 1) copia concessionis celebrissimi principis Fernandi über die ad interim Verwaltung des Richterdienstes zu Schwaney und den fürstlichen Krug daselbsten für den Henrich Luchten und dessen Ehefrau Elisabeth Schonlau, so lang bis einer von des verstorbenen Richters Söhnen solchen zu versehen und selbst anzunehmen imstande, 18.Juni 1665; 2) Richter zu Schwaney berichtet, daß die von Westphalen von allen Brüchten außerhalb von Kapitalbrüchten die Halbscheid partizipieren, 21.März 1659; 3) Theodor Hermeling, Pastor zu Schwaney beschweret sich bei Ihro hochfürstliche Gnaden Hermann Werner, daß ihm vom Oberamt Dringenberg verboten, Ehepakta zu schreiben und testamenta einzureichen, zwei, so er Ehepakta gemacht, wären bestrafet, bittend, ihn bei der Errichtung der Ehepakta zu manutenieren und den Leuten, denen er sie gemacht, die Strafe nachzulassen; worauf der Bericht vom Rentmeister abgefordert, immittels dem pastori anbefohlen, sich der Kirchenordnung gemäß zu halten und keine Eheberedungen mehr zu schreiben, 10.März 1700; 4) protocollum camerae in causa Berendt Bentelers, Samtrichter zu Schwaney contra viduam et haeredes Luchten daselbsten wegen zu solchem Richterdienst gehörigen Ländereien, 1705; 5) rescriptum camerae, wobei den Beamten zum Dringenberg die vorhergehenden Kameralakten zugesandt worden, mit dem Befehl, so tane Sache gründlich zu untersuchen und ab der eigentlichen Bewandnis wegen der zu selbigem Richterdienst gehörige Ländereien und Gehalt den ausführlichen Bericht zu erstatten, 25.Sept.1705, 6) rescriptum camerae, worin den in dieser Sache abgeforderten Bericht zu beschleunigen anbefohlen wird, 26.Jan.1707; 7) ad requisitionem eines hochwürdigen Domkapitels soll der Richter zu Schwaney eine sichere Person körperlich arrestieren, 27.Sept.1714; 8) rescriptum camerae wegen Beeidigung des Oberförsters Rehof (Rehehoff), welcher zum Schwaneyischen Samtrichter angenommen, 8.Juni 1725; 9) protocollum Dringenbergense so über die Beeidigung des Johannes Rehof (Rehehoff) abgehalten, 15.Juni 1725; 10) formula juramenti eines Dorfrichters zu Schwaney so der Joannes Rehof abgestattet; 11) Johan Henrich Dirckes, Eingesessener der Dorfschaft Schwaney, suppliziert um ein Stück Gartenlands auf der gemeinen Waldemei, ihm zu assignieren, 1728; 12) mandatum camerae wegen des zu Schwaney am Hagestettischen Teiche angelegten Gartens, sich vor künftigem Samtgericht hierüber zu erkundigen und zu untersuchen ob locus quaestoris Samtgrund seie, 1.Okt.1728; 13) rescriptum camerae vermög welchen dem Samtrichter Brüning verstattet wird, sein Gehalt von den zu erheben habenden Geldern einzubehalten, 14.Dez.1778;

Former reference number
Loculus II, Paket W Nr.1-13

Context
Fürstbistum Paderborn, Oberamt Dringenberg >> 2. Die Bestellung des Oberamts Dringenberg
Holding
B 414 Fürstbistum Paderborn, Oberamt Dringenberg

Date of creation
1665-1778

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17.09.2025, 2:48 PM CEST

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Object type

  • Sachakte

Time of origin

  • 1665-1778

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