Bestand
S Rep. 450 Standesamt I in Berlin (Bestand)
Vorwort: S Rep. 450 - Standesamt I in Berlin
Standesamtliche Aufgaben konnten nicht in jedem Fall und nicht zu jeder Zeit durch die 1874/1875 gegründeten lokalen Ämter wahrgenommen werden. Das betraf z.B. Personenstandsfälle von im Ausland lebenden deutschen Staatsangehörigen, Sterbefälle mit unklarem Sterbeort oder besondere Aufgaben, die Zivil- und v.a. Militärpersonen zu Kriegszeiten betrafen.
Derartige Fälle wurden zunächst durch das Berliner Standesamt I (ab 1. Januar 1938: Standesamt Berlin-Mitte) bearbeitet, das somit neben seiner örtlichen Zuständigkeit überregional tätig werden musste.
Erst zum 1. April 1939 wurde entsprechend dem Erlass des Reichministers des Innern vom 16. Februar 1939 aus der mit diesem Aufgabenkreis betrauten Abteilung des Amtes Mitte ein selbstständiges, zentral zuständiges Standesamt I in Berlin gebildet.
Neben der Zuständigkeit für die Personenstandsfälle deutscher Staatsangehöriger im Ausland hatte das Standesamt I eine Reihe von Sonderaufgaben. So führte es seit dem 1. Juli 1938 das Buch für Todeserklärungen und von 1939 bis 1945 das Wehrmachtsfamilienbuch und sammelte Legitimationsbeschlüsse und Vaterschaftsanerkennungen. Weiterhin verwahrte es auf der Grundlage Auslandspersonenstandsgesetzes seit 1935 die Personenstandsregister aus den früheren deutschen Kolonien (vgl. Bestand S Rep. 300) und die Zweitregister der diplomatischen und konsularischen Vertretungen des Deutschen Reichs (vgl. Bestand S Rep. 400).
Seit den 1930er Jahren nahm das Standesamt I auch die Personenstandsregister des Hauses Hohenzollern in seine Obhut.
Während des Zweiten Weltkrieges hatte des Standesamt I u.a. die Aufgabe, die Geburten von Kindern deutscher Wehrmachtshelferinnen, DRK-Schwestern u.a. im Ausland zu beurkunden, sowie in besonderen Fällen die Sterbefälle von Wehrmachtsangehörigen und von im Ausland eingesetzten deutschen Polizisten, Eisenbahn- und Postmitarbeitern sowie von Mitgliedern der Organisation Todt und des Reichsarbeitsdienstes.
Die Reform des Personenstandsgesetzes von 2009 hatte die Übernahme der Archivfunktion für die Personenstandsunterlagen der Standesämter durch das Landesarchiv Berlin zur Folge. Die hier beschriebenen Unterlagen gelangten ab 2013 aus dem Standesamt I in das Landesarchiv.
Das Landesarchiv Berlin verwahrt derzeit Sterberegister und dazugehörige Sammelakten. Namensverzeichnisse sind lediglich für die Jahre 1939 bis 1943 überliefert.
Laufzeit: 1939-1948
Erschlossen: 999 AE
Allgemeiner Hinweis: Die Personenstandsregister, Namensverzeichnisse und Sammelakten werden erst nach Ablauf der gesetzlichen Fortschreibungsfristen von 100 Jahren (Geburten), 80 Jahren (Eheschließungen) bzw. 30 Jahren (Sterbefälle) archiviert. Der Überlieferungsstand im Landesarchiv Berlin entspricht diesen Vorgaben mit einer möglichen Verzögerung von fünf Jahren.
- Reference number of holding
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S Rep. 450
- Context
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Landesarchiv Berlin (Archivtektonik) >> S Bestände des Standesamts I in Berlin
- Other object pages
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- Rights
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- Last update
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28.02.2025, 2:13 PM CET
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Object type
- Bestand