Sachakte

Die Hochfürstlichen Mastungen von Anno 1700 bis 1726 inclusive betreffend

Enthaeltvermerke: enth.: 1) Wegen vorhandener Mastung wird Besichtigung und demnächst zu berichten anbefohlen, 16. Sept. 1700; 2) Rescriptum Camerae, vermög welchem anbefohlen [wird], die Mastgelder noch vor dem Weihnachtsfest einzuschicken, 14. Dez. 1700; 3) Rescriptum Camerae, die Hochfürstlichen Mastungen mit Zuziehung der Mastkundigen zu besichtigen und in gehörigen Anschlag zu bringen, 3. Sept. 1701; 4) Rescriptum Camerae, nach welchem anbefohlen wird, die überwaldischen Mastungen plus Offerenti zu verkaufen, 20. Sept. 1701; 5) Mandatum inhibitiorium et se exculpandi wider den Coductorem zu Satzen in pucto eigenmächtiger Abhütung der Nach-Mast in den Küchen-Hölzern, 5. Jan. 1702; 6) Rescriptum Camerae, daß die Besichtigung der unfruchtbaren Bäume in den Samthölzern [/:]so einseitig vom Rentmeister geschehen :/ mit Zuziehung Herrn von der Asseburg vorgenommen werden soll, 6. Juli 1702; 7) Rescriptum Camerae, die vorfindliche Eichen- und Buchen-Mast mit Zuziehung Mastkundiger zu besichtigen und darüber zu referieren, 12. Sept. 1702; 8) Mandatum an den Vogt Godtschalck Thorwesten über den Zustand der Buch- und Eichen-Mast in seinen Holzungen zu referieren, 18. Sept. 1702; 9) Rescriptum Celsissimi Principis Francisci Arnoldi, die vorhandene Mastungen zu besichtigen und wieviel Schweine darauf getrieben werden können, zu berichten, 22. Sept. 1705; 10) Des Richters zu Pömbsen untertänigster Bericht an den gnädigsten Fürsten wegen Zustands der Mastung abgestattet, 26. Sept. 1705; 11) Rescriptum Camerae, die Mast zu Pömbsen plus Offerenti zu verkaufen, 28. Sept. 1705; 12) Rescriptum Camerae, daß die Mast bestichtigt und ab dem Befinden innerhalb 8 Tage referiert werden soll, 11. Sept. 1706; 13) Rescriptum Camerae, die vofindliche Eicheln-Mastung dem meistbietenden zu verkaufen, 10. Sept. 1714; 14) Urkunde (Uhr-Kundt), daß in Anno 1718 die Mastung zum Kleinenberg für 55 Reichstaler dasigem Magistrat überlassen [wurde], [diese] auch bezahlt sei, 6. Dez. 1718; 15) Rescriptum Camerae, die Eichen- und Buchen-Mast in Augenschein zu nehmen und wieviel Schweine [dorthin] getrieben werden können, zu referieren, 18. Sept. 1719; 16) Rescriptum Camerae, die Mastschweine zum Kleinenberg wegen Mangels der Mastung für halbes Mastgeld verabfolgen zu lassen, 2. Nov. 1719; 17) Die Neuhausischen Mast-Schweine sollen gegen Erlegung des halben Mastgeldes gleichfalls ausgefolget werden, 3. Nov. 1719; 18) Sandebeck hat suppliciert um Nachlaß der Mastgelder, weshalb Bericht abgefordert wird, 5. Jan. 1720; 19) Rescriptum, vermög welchem der Gemeinheit Sandebeck 50 Reichstaler an den Mastgeldern nachgelassen werden, 10. Jan. 1720; 20) Rescriptum Camerae mit Zuziehung des Oberforst-Meisters von Geismar die Mastungen entweder dem meistbietenden auszutun oder mit nötigen Schweinen gegen 9 Groschen (gr.) wöchentlichen Mastgeldes zu betreiben, 15. Sept. 1723; 21) Nachricht, wie die Eicheln-Mast im Oberamt Dringenberg verkauft worden ist pro Anno 1723; 22) Verzeichnis der auf die Milde getriebenen Mast-Schweine, 3. Okt. 1723; 23) Oberforst-Meister von Geismar will den neuen Rentmeister Brand instruieren, wie die Mastbesichtigung, und besonders ohne sein Vorwissen nicht vorgenommen werden müsse, 14. Sept. 1724; 24) Mast-Contract wegen des Wittmar-Waldes, 11. Okt. 1724; 25) Bericht cum Protocollo wegen geschehener Besichtigung der Mastung zum Buke, 13. Okt. 1724; 26) Verzeichnis der Mast-Schweine, so auf den Wittmar-Wald getrieben worden, 13. Okt. 1724; 27) Rescriptum wegen der Mastung zum Buke, daß solche mit fremden Schweinen gegen 9 Groschen (gr.) wöchentlichen Mastgeldes betrieben werden können, 14. Okt. 1724; 28) Schein, daß die Mast zu Altenbeken (Altenbeiken) dasiger Gemeinheit für 12 Reichstaler zugeschlagen [wird/wurde], 14. Okt. 1724; 29) Specificatio, wie die sämtlichen Mastungen in Anno 1724 respective verkauft und betrieben worden; 30) Copia Mandati, so an den Vogt zur Driburg (Drieburg), Richter zu Schwaney, wegen Abtreibung der Mastschweine zum Buke ab[ge]gangen, 24. Nov. 1724; 31) Rescriptum Camerae, die Nach-Mast zum Buke der Gemeinheit daselbst für ein billiges zu überlassen, 5. Dez. 1724; 32) Concept [eines] Berichts ad Cameram wegen Zuschlagung des Landes, daß keiner in fremde ausländische Mastung treiben dürfe, 1725; 33) Concept Mandati inhibitorii so wegen Austreibung der Schweine in ausländische Mastungen wider die Amts-Eingesessenen ergangen, 15. Sept. 1725; 34) Bericht des Freigrafen Brockman zu Warburg wegen der Mastung im Wittmar-Walde, 5. Okt. 1725; 35) Rescriptum Camerae wegen der Schwaneyischen und Kleinenbergischen Mastungen, daß dafür Geld zu nehmen, wenn die Betreibung mit den Schweinen für die Kammer nicht profitabler, 23. Okt. 1725; 36) Anfrage des Freigrafen Brockman zu Warburg wegen auf dem Wittmar-Walde zu entlassenden Mastschweinen, 3. Jan. 1726; 37) Bericht des Richters zu Pömbsen über den Zustand dasiger Mastung, 3. Sept. 1726; 38) Vogt zu Sandebeck referiert, schlechte Mastung vorhanden zu sein und daß expresse keine Mastschweine darauf zu treiben, 7. Sept. 1726; 39) Bericht des Vogts Bosen zur Driburg (Drieburg) wegen der gar geringe befindlichen Mastung, 7. Sept. 1726; 40) Richter Mehring zum Kleinenberg berichtet nur Heger-Mast zu sein, 9. Sept. 1726

Alt-/Vorsignatur
Loculus XVI, Paket B Nr. 1-40
Bemerkungen
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Kontext
Fürstbistum Paderborn, Oberamt Dringenberg >> 8. Mastungen
Bestand
B 414 Fürstbistum Paderborn, Oberamt Dringenberg

Laufzeit
1700-1726

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Letzte Aktualisierung
17.09.2025, 15:28 MESZ

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Objekttyp

  • Sachakte

Entstanden

  • 1700-1726

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