Konsilium | Monografie
Die Reichs-Freyheit der Gerichte und Gemeinden Sulzbach und Soden gegen die neuerliche Chur-Mayntz- und Franckfurtische Vogtey und Schutz-Herrliche Eingriffe erwiesen und vertheidigt
- Location
-
Nds. Staats- und Universitätsbibliothek Göttingen (DE-7)
- VD 18
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VD18 10279784
- Extent
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[3] Bl., 114, 188 S., [4] Bl. ; 2°
- Language
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Deutsch
- Notes
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Langzeitarchivierung gewährleistet, SUB Göttingen.
Electronic reproduction. Göttingen : Niedersächsische Staats- und Universitätsbibliothek, 2010. TIFF, Vers. 6.0, 300 ppi, 24 bit (Farbe), RGB; Digitalisierungsvorlage: Primärausgabe. (VD18 digital). Zugl. digitaler Master.
[Friedrich Carl von Moser]
VD18 10279784
- Creator
- Published
-
[S.l.] , 1753 -
- Last update
- 26.05.2025, 3:54 PM CEST
Data provider
Niedersächsische Staats- und Universitätsbibliothek Göttingen. If you have any questions about the object, please contact the data provider.
Object type
- Konsilium ; Monografie
Associated
Time of origin
- [S.l.] , 1753 -
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Acten-mäßiger Unterricht, Und Gründlicher Beweiß von Der Hohen Landes- und Steuer-Herrschaft des Fürstlichen Hochstifts Bamberg Uber Das Dorf Hemmendorf, Welches Eben gedachten Fürstlichen Hochstift mit ermelter Landes- und Steuer-Herrschaft - dem Closter Langheim - und dessen Closter-Hof Tambach aber mit der Vogtey - und Lehen-Herrl. Gerichtbarkeit zugehörig, auch in Fürstl. Bambergischen Territorio gelegen ist : Wodurch ... dargethan wird, daß dem ... Hochstift Bamberg mehr-gedachte Landes- und Steuerherr-Schaft schon von undenklichen Jahren her in Hemmendorf zuständig gewesen, ... ; Mit Einem kurzen Vorbericht, Geschichte, und Ausführung, dann Anlagen sub Lit. A. B. C. D. E. F. G. H. I. K. L. M. & N.
Hoch- und Hochwohlwürdige, Hoch- und Hochwohlgebohrene, Wohlgebohrene, HochEdelgebohrene- Gestreng- Vest und Hochgelahrte, des heiligen Römischen Reichs Churfürsten, Fürsten und Stände, zum fürwährenden Reichs-Tage Gevollmächtigte Höchst und Hochansehnliche Herren Räthe, Bottschafter und Gesandte, Hochgeneigst- und Hochzuverehrende, auch Hochgeehrteste und Hochgeehrte Herren! Aus denen bey einer Hochlöblichen Reichsversammlung unterm 16ten Sept. 1773. und 25ten Febr. 1780. von Uns übergebenen ... Vorstellungen. werden Ew. Excellenzien ... sich annoch zu erinneren, was maßen das Kaiserliche und das Reichs Cammer-Gericht kein Bedenken gefunden, in der bekannten Gelnhäuser Exemtions und Immedietæts-Sache ... : Dictatum Ratisbonae d. [] 1784. per Moguntinum
Copia. Hoch- und HochWohlwürdige, Hoch- und HochWohlgebohrne, HochEdelgebohrne, Gestreng- Vest und Hochgelahrte, des Heiligen Römischen Reichs Chur-Fürsten, Fürsten und Stände, zum fürwährenden Reichs-Tage Gevollmächtigte Höchst und Hochansehnliche Herrn Räthe, Bottschaftere und Gesandte, Hochgeneigt- Hochzuverehrend- Hochzuehrend- Hochgeehrtest- und Hochgeehrte Herrn! Ew. Excellenzien und Unsern Hochgeehrtest auch Hochgeehrten Herrn wird annoch erinnerlich seyn, und die Reichs-Tags-Acten werden auch in mehrerem ergeben, was massen in der bekannten, Gelnhäuser Exemtions- und Immedietäts-Sache letztgedachte Pfandes-Herren, ... sich nothgedrungen befunden haben ... : Dictatum Ratisbonae d. [] 177[] per Moguntium
Die Verwandtschaft und Nähe des Grads, als der wahre und vorzügliche Grund der ordentlichen Erb- und Lehnsfolge derer Seiten-Verwandten : Aus denen teutschen Rechten und Reichs-Herkommen überhaupt, wie auch der Verfassung des Wild- und Rheingräflichen Gesamt-Hauses insbesondere, Zur Behauptung des denen Herren Fürsten zu Salm-Salm und Salm-Kyrburg, mit Ausschließung derer Herren Rheingrafen von Grumbach und Rheingrafenstein, zu 1/3. und 2/3. zuständigen Erb- und Lehnfolg-Rechts in die erledigte Rheingräflich-Dhaunische Lande erwiesen ; Mit Beylagen von Num. 1. bis 60. und einem vollständigen Register
Ohnerschütterliche Grundveste und ohnverletzliche Sicherheit des Friedensschlußmäsig Reichsexecutivisch wiedererlangt- und gehandhabten Abteylich- St. Maximinischen Besitzes der völliger und alleiniger Landesherrlicher Obrigkeit und Regierung auch Besteürungs-Rechtes, [et]c. in der Ohnmittelbaren R. Herrschafft Freüdenberg
Aufrichtiger und in der Wahrheit gegründeter Unterricht und Kurzgefaßte Abfertigung des Entgegen die Freiherrlich von Dalbergische Herrn Administratoren, In Sachen Des Dom- und Freiherrn Herrn Adolph Franz von und zu Dalberg, entgegen Den vormaligen Assistenten Schrei, unter dem Nahmen Des Hochfürstlich-Speierischen Herrn geheimden Rath und Freiherrn Gottlob Amand von und zu Dalberg, mit der Aufschrift Rechtsgegründete Acten- und Geschichtsmäsige Schützung der gedrückten Unschuld, in diesem Jahr 1772. Ausgeteilten schmähsüchtigen Impressi
Deductio Fundamentorum Excipiendi abseiten derer Kirchspiele, Coldenbüttel, Witzworth, Oldensworth, Stadt und Kirchspiel Tönning, Cotzenbüll, Cating und Tetenbüll, der Landschaft Eiderstedt, entgegen und wider die Kirchspiele, Poppenbüll, Oster- und Westerhever, Uelvesbüll, Tating, Stadt und Kirchspiel Garding, Cathrinenheerd, Welt, Vollerwieck, St. Peter, und Ording, wie auch die Interessenten derer Holm- und Heveringer-Koege, besagter Landschaft, in puncto prætensæ Prægravationis quoad onera aggeralia, [et] exinde desideratæ novæ Aggerum Dimensionis, [et]c. [et]c.