Seefrachtordnung, [Anlage 1].. Vorschriften über bedingungsweise zur Beförderung mit Kauffahrteischiffen zugelassene Gegenstände
- Standort
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Deutsche Nationalbibliothek Frankfurt am Main
- Umfang
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85 S.
- Ausgabe
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Gültig vom 1. Sept. 1929
- Sprache
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Deutsch
- Anmerkungen
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Anlage 1 und 2 der Seefrachtordnung
Anlage 2: Bestimmungen über das Zusammenpacken von Stoffen der Anlage 1 mit anderen Gegenständen in einem Versandstück (§2 der Verordnung)
- Erschienen in
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Seefrachtordnung
- Ereignis
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Veröffentlichung
- (wo)
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Berlin NW 40 [, Scharnhorststr. 4]
- (wer)
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Reichsverlagsamt
- (wann)
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1929
- Inhaltsverzeichnis
- Rechteinformation
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- Letzte Aktualisierung
- 11.06.2025, 13:36 MESZ
Datenpartner
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Beteiligte
- Reichsverlagsamt
Entstanden
- 1929