Urkunde

Der Knappe Claus von Langen (Langhen) bekundet, mit seinem Herrn, Bischof Potho von Münster, und dessen Domkapitel übereingekommen zu sein, daß er ein Schloß unter folgenden Bestimmungen errichtet: Er wird im Kirchspiel Meppen in der Bauerschaft Gheyst im Ghesterholte einen Platz befestigen und mit Gräben umgeben und darauf ein Haus namens Vredevort erbauen. Die Baukosten sollen 300 Mark münsterischer Pfennige nur mit Zustimmung von Bischof und Kapitel überschreiten dürfen. Von den Baukosten können der Bischof oder seine Amtleute im Emsland dem Aussteller die Hälfte zurückzahlen; alsdann soll Bischof und Stift die Hälfte des Hauses gehören. Das ganze Haus oder - im eben angegebenen Falle - die Hälfte davon wird Claus als bischöfliches Burglehen empfangen, dessen Ausstattung der Bischof nach Rat seines Kapitels und seiner Amtleute im Emsland vornehmen und bei eigener Anwesenheit ebendort Claus anweisen wird. Das Schloß soll Offenhaus des Bischofs sein, von dem aus letzterem, dem Kapitel, der Stadt Münster, dem Stift und denen, die sie zu Recht schützen, kein Schaden zugefügt werden darf. Wird Claus von einem Stiftsuntersassen Unrecht getan, soll er zunächst 6 Wochen lang vor dem Bischof Recht suchen, dessen Spruch er sich unterwerfen wird. Erhält er kein Recht, kann er vom genannten Haus aus zur Selbsthilfe greifen, bis ihm Recht geschieht, ohne seinen Gelöbnissen zuwiderzuhandeln. Alle Bündnisse und Einungen des Bischofs mit Herren und Städten wird er halten. Geschieht ihm Unrecht durch einen von diesen, gilt obige Regelung. Er und seine Erben dürfen das Haus nur mit Zustimmung von Bischof und Kapitel verpfänden, verlehnen, verkaufen oder anders veräußern. Seine Erben sollen vorstehende Bestimmungen zukünftig beeiden, wie er es jetzt tut. Fügt er jemand unwissentlich Schaden zu, soll er dafür binnen einem Monat Genugtuung leisten. Siegelankündigung des Ausstellers. sabbato post festum beati Jacobi apostoli maioris

Archivaliensignatur
B 101u, 0 - IV E Nr. 62.
Formalbeschreibung
Vermerke: Ausf., Perg.; abhängendes, beschädigtes Siegel.
Bemerkungen
Nr: IV E Nr. 62.

Kontext
Domkapitel Münster - Urkunden >> 58. IV E: Kammerlehen
Bestand
B 101u Domkapitel Münster - Urkunden

Laufzeit
1379 Juli 30

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Letzte Aktualisierung
05.11.2025, 16:25 MEZ

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Objekttyp

  • Urkunde

Entstanden

  • 1379 Juli 30

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