Abschnitt
II. Reichsgesetz, betreffend die Schonzeit für den Fang der Robben, vom 4. December 1876
- Sprache
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Deutsch
- Erschienen in
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Das Fischereigesetz für den Preußischen Staat vom 30. Mai 1874, nebst sämmtlichen Ausführungs-Verordnungen und das Reichsgesetz betreffend die Schonzeit für den Fang der Robben vom 4. Dezember 1876, nebst Verordnung vom 29. März 1877 : nach den amtlichen Motiven und Kammer-Verhandlungen bearbeitet
- Erschienen
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1878
- Letzte Aktualisierung
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22.04.2025, 14:10 MESZ
Datenpartner
Staatsbibliothek zu Berlin - Preußischer Kulturbesitz. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- Abschnitt
Entstanden
- 1878