Monografie | Verordnung
Da die in dem §. 9. der Verordnung vom Jahre 1719. enthaltene Taxe für die Aerzte und Wundärzte theils nicht vollständig, theils nicht genau bestimmt, theils auf die jetzigen Zeiten nicht mehr anwendbar sind; So wird vorerst und bis zu anderweiter Verfügung für die Zukunft folgende Taxe hiemit verordnet und festgesezt ...
- Weitere Titel
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Taxe für die Aerzte und Wundärzte
- Standort
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Nds. Staats- und Universitätsbibliothek Göttingen (DE-7)
- VD 18
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VD18 90606434
- Umfang
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4 ungezählte Seiten ; 2°
- Sprache
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Deutsch
- Anmerkungen
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Langzeitarchivierung gewährleistet, SUB Göttingen.
Electronic reproduction. Göttingen : Niedersächsische Staats- und Universitätsbibliothek, 2017. TIFF, Vers.6.0, 300 ppi, 24 bit (Farbe), RGB; Digitalisierungsvorlage: Primärausgabe. (VD18 digital)
VD18 90606434
- Reihe
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VD18 digital
- Beteiligte Personen und Organisationen
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Herzogtum Braunschweig-Lüneburg
- Erschienen
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[Hannover?] : [Verlag nicht ermittelbar] , 1800 -
- Letzte Aktualisierung
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26.05.2025, 15:53 MESZ
Datenpartner
Niedersächsische Staats- und Universitätsbibliothek Göttingen. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- Verordnung ; Monografie
Beteiligte
- Herzogtum Braunschweig-Lüneburg
Entstanden
- [Hannover?] : [Verlag nicht ermittelbar] , 1800 -