Monografie | Verordnung

Da die in dem §. 9. der Verordnung vom Jahre 1719. enthaltene Taxe für die Aerzte und Wundärzte theils nicht vollständig, theils nicht genau bestimmt, theils auf die jetzigen Zeiten nicht mehr anwendbar sind; So wird vorerst und bis zu anderweiter Verfügung für die Zukunft folgende Taxe hiemit verordnet und festgesezt ...

Da die in dem §. 9. der Verordnung vom Jahre 1719. enthaltene Taxe für die Aerzte und Wundärzte theils nicht vollständig, theils nicht genau bestimmt, theils auf die jetzigen Zeiten nicht mehr anwendbar sind; So wird vorerst und bis zu anderweiter Verfügung für die Zukunft folgende Taxe hiemit verordnet und festgesezt ...

Digitalisierung: Niedersächsische Staats- und Universitätsbibliothek

Public Domain Mark 1.0 Universell

Weitere Titel
Taxe für die Aerzte und Wundärzte
Standort
Nds. Staats- und Universitätsbibliothek Göttingen (DE-7)
VD 18
VD18 90606434
Umfang
4 ungezählte Seiten ; 2°
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Langzeitarchivierung gewährleistet, SUB Göttingen.
Electronic reproduction. Göttingen : Niedersächsische Staats- und Universitätsbibliothek, 2017. TIFF, Vers.6.0, 300 ppi, 24 bit (Farbe), RGB; Digitalisierungsvorlage: Primärausgabe. (VD18 digital)
VD18 90606434

Reihe
VD18 digital

Beteiligte Personen und Organisationen
Herzogtum Braunschweig-Lüneburg
Erschienen
[Hannover?] : [Verlag nicht ermittelbar] , 1800 -

Letzte Aktualisierung
26.05.2025, 15:53 MESZ

Datenpartner

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Objekttyp

  • Verordnung ; Monografie

Beteiligte

  • Herzogtum Braunschweig-Lüneburg

Entstanden

  • [Hannover?] : [Verlag nicht ermittelbar] , 1800 -

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