mehrbändiges Werk | multivolume monograph
Die Polizei-Gesetze und Verordnungen des Koenigreiches Sachsen : mit Inbegriff der organischen und formellen Bestimmungen ; systematisch chronologisch zusammengestellt und erläutert und ergänzt durch Hinzufügung der ergangenen Anweisungen und befolgten Grundsätze, sowie durch Nachrichten über bestehende Einrichtungen
- Extent
-
577 S.
- Language
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Deutsch
- Notes
-
von Gottlob Leberecht Funke
- Creator
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Funke, Gottlob Leberecht
- Published
-
Leipzig : Hahn , 1846
- URN
-
urn:nbn:de:hbz:38m:1-18625
- Last update
-
09.04.2025, 1:19 PM CEST
Data provider
Deutsche Zentralbibliothek für Medizin. If you have any questions about the object, please contact the data provider.
Object type
- multivolume monograph ; mehrbändiges Werk
Associated
- Funke, Gottlob Leberecht
Time of origin
- Leipzig : Hahn , 1846
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Die Polizei-Gesetze und Verordnungen des Königreiches Sachsen : mit Inbegriff d. organ. u. formellen Bestimmungen ; systemat. chronolog. zsgestellt u. erläutert u. erg. durch Hinzufügung d. ergangenen Anweisungen u. befolgten Grundsaetze, sowie durch Nachrichten über bestehende Einrichtungen, 3. Die Medicinalpolizei-Gesetze und Verordnungen

Die Polizei-Gesetze und Verordnungen des Königreiches Sachsen : mit Inbegriff d. organ. u. formellen Bestimmungen ; systemat. chronolog. zsgestellt u. erläutert u. erg. durch Hinzufügung d. ergangenen Anweisungen u. befolgten Grundsaetze, sowie durch Nachrichten über bestehende Einrichtungen, 4. Die Gewerbspolizei-Gesetze und Verordnungen

Die Polizei-Gesetze und Verordnungen des Königreiches Sachsen : mit Inbegriff d. organ. u. formellen Bestimmungen ; systemat. chronolog. zsgestellt u. erläutert u. erg. durch Hinzufügung d. ergangenen Anweisungen u. befolgten Grundsaetze, sowie durch Nachrichten über bestehende Einrichtungen, 5. Nachträge zu den vier ersten Bänden auf die nachfolgende Zeit

Die Polizei-Gesetze und Verordnungen des Königreiches Sachsen : mit Inbegriff d. organ. u. formellen Bestimmungen ; systemat. chronolog. zsgestellt u. erläutert u. erg. durch Hinzufügung d. ergangenen Anweisungen u. befolgten Grundsaetze, sowie durch Nachrichten über bestehende Einrichtungen, 2,1. Die Polizeigesetze und Verordnungen, insoweit sie weder auf die Medicinal- noch auf die Gewerbepolizei haben (einschließlich der die Staats- und Heimathsangehörigkeit angehenden Bestimmungen und Grundsätze)
