Urkunde
Der Ritter Bernd van Langhen bekundet, dass das Haus des Richters von Elte seinem Bruder Lambert als dessen Anteil am Gut der seeligen Leneke von Laer zugefallen sei und dass die Schwestern Styneke und Jutte von Wulffthen (= Wulfen; vgl. Westfälische Zeitschrift 53 (1895), S. 177) bisher aus dem Hause jährlich sechs Scheffel Roggen Rheiner Maßes von den nachgelassenen Gütern der seeligen Verwandten Leneke erhoben haben. Folgende Vereinbarung wird nun zwischen dem Ritter Bernd und seinem Bruder Lambert getroffen: Ritter Bernd befreit das Haus von der genannten Abgabe und verpflichtet die genannten Schwestern, die genannten sechs Scheffel Roggen ohne Verjährung jährlich zwischen St. Michael (29. September) und St. Martin (11. November) aus seinem Erbe zu Berthardynck in der Bauerschaft Rodde (Kirchspiel Rheine rechts der Ems) einzufordern, welches einer seiner dortigen Leute zugesagt hat zu bezahlen. Siegelankündigung des Bernd van Langhen.
- Archivaliensignatur
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B 206u, 85 - a
- Material
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Pergament
- Kontext
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Kloster Bentlage - Urkunden >> 5. 1476 bis 1500
- Bestand
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B 206u Kloster Bentlage - Urkunden
- Laufzeit
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1477 April 30
- Weitere Objektseiten
- Geliefert über
- Letzte Aktualisierung
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05.11.2025, 15:39 MEZ
Datenpartner
Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- Urkunde
Entstanden
- 1477 April 30
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