Archivale

Ratsbeschluß

Regest: In Sachen der Papierer insgemein zu Reutlingen und Urach, Klägern, und David Grötzinger, Papierer und Bürger allhie, Antworter (= Beklagtem), ist erkannt, daß Antworter den Klägern nach der Zeit um ihre Klag nichts zu tun schuldig ist, sondern sie samentlich gegeneinander vor das Handwerk, ihre strittigen Sachen daselbst gebührlich zu erörtern und auszutragen, gewiesen sein sollen. Doch soll künftig dem Rat die gebührende Straf gegen den Unrecht habenden Teil vorbehalten sein.

Archivaliensignatur
A 2 c (Zünfte) Nr. A 2 c (Zünfte) Nr. 3200 a
Formalbeschreibung
Beschreibstoff: Pap.
Sonstige Erschließungsangaben
Genetisches Stadium: Or.

Kontext
Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 8-11 u. 18) >> Bd. 9 Zünfte Papierer
Bestand
A 2 c (Zünfte) Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 8-11 u. 18)

Laufzeit
1594 August 28

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Letzte Aktualisierung
20.03.2025, 11:14 MEZ

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Objekttyp

  • Archivale

Entstanden

  • 1594 August 28

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