Archivale
Ratsbeschluß
Regest: In Sachen der Papierer insgemein zu Reutlingen und Urach, Klägern, und David Grötzinger, Papierer und Bürger allhie, Antworter (= Beklagtem), ist erkannt, daß Antworter den Klägern nach der Zeit um ihre Klag nichts zu tun schuldig ist, sondern sie samentlich gegeneinander vor das Handwerk, ihre strittigen Sachen daselbst gebührlich zu erörtern und auszutragen, gewiesen sein sollen. Doch soll künftig dem Rat die gebührende Straf gegen den Unrecht habenden Teil vorbehalten sein.
- Archivaliensignatur
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A 2 c (Zünfte) Nr. A 2 c (Zünfte) Nr. 3200 a
- Formalbeschreibung
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Beschreibstoff: Pap.
- Sonstige Erschließungsangaben
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Genetisches Stadium: Or.
- Kontext
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Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 8-11 u. 18) >> Bd. 9 Zünfte Papierer
- Bestand
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A 2 c (Zünfte) Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 8-11 u. 18)
- Laufzeit
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1594 August 28
- Weitere Objektseiten
- Letzte Aktualisierung
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20.03.2025, 11:14 MEZ
Datenpartner
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Objekttyp
- Archivale
Entstanden
- 1594 August 28