Serie

. Graf bzw. Fürst Franz von Hatzfeld-Schönstein, königlich preußischer Generalleutnant als Erbe des Johann von Seelbach gegen Friedrich Wilhelm Fürst von Nassau-Weilburg

Quad. 5, 6: Stiftungsurkunden (1542/1546) des Johann von Seelbach
Laufzeit: 1804-1806

Quad. 10: Obligation (1747) von Karl Ferdinand von Hatzfeld-Schönstein (Vater des Klägers) über 500 Gulden

Klageeinführung am RKG wegen verweigerter Austrägaljustiz (nach RKGO 1555, 2. Teil, 4. Titel, § 1,2), Anspruch auf Rückgabe (abzüglich der dem Beklagten aufgrund einer Obligation noch zustehenden Summe) der 1542/1546 von Johann von Seelbach der Abtei Marienstatt (aufgrund des Reichsdeputationshauptschlusses säkularisiert und an Nassau-Weilburg gekommen) zu frommen Zwecken gestifteten 260 Taler/2000 Gulden und eines juwelengeschmückten Bildes wegen der mittlerweile stattgefundenen Auflösung der Abtei (nach RDHSCH § 45, 60, 65, 77), inzwischen Einsetzung in die für den Fall der Nichterfüllung des Stiftungszweckes verschriebenen Klosterhöfe Hohensayn und Altenkloster

Context
Reichskammergericht >> 1 Nassauische Akten >> 1.1 Prozessakten
Holding
1 Reichskammergericht

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01.03.2023, 1:57 PM CET

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