Abschnitt

Ad §. XI. - Ad §. XX.; Nachtrag ad §. XV.

Ad §. XI. - Ad §. XX.; Nachtrag ad §. XV.

Digitalisierung: Niedersächsische Staats- und Universitätsbibliothek

Public Domain Mark 1.0 Universell

Sprache
Deutsch

Erschienen in
Noten ohne Text über den in Druck erschienenen Teutsch Staatsrechtlichen Beweis des Ungrundes der von Reichs Gräflich Fuggerischen Herrschaft zu Boos an das unmittelbare Gotteshauß des H. Geists Ordens in Memmingen gewagten Ansinnung einer Dominikal-Steur von dessen Zehenden und Hofguts Gefällen in Boos

Erschienen
1795 -

Letzte Aktualisierung
26.05.2025, 15:54 MESZ

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Objekttyp

  • Abschnitt

Entstanden

  • 1795 -

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