Urkunde

Äbtissin Victoria Weyman zu Wormeln bekennt, in Gegenwart des Propstes Joseph Cothman Henrich Trilling in Wormeln mit einer Hufe Landes, mit der Johannes Hopper bemeiert gewesen ist, und mit einer weiteren halben Hufe Landes, mit der Jürgen Rosen bemeiert gewesen ist, lebenslang bemeiert zu haben. Der Meier hat dem Kloster jährlich zwischen Michaelis (29. September) und Martini (11. November) vom ersten Stück drei Malter halb und halb und vom zweiten Stück 14 Scheffel und zwei Spint halb und halb zu liefern, ferner vom ersten Stück Haus-, Hof- und Wiesengeld zu entrichten und bei Neuwahl einer Äbtissin „die gehörige Rekognition“ zu „geben“. Nach des Meiers Tod sollen die Erben sich melden und für eine Wiederbemeierung den Weinkauf zahlen. Sollte der Meier mit der Pacht zwei Jahre rückständig sein, fallen die Ländereien an das Kloster zurück. Der „Bemeierungsschein“ ist doppelt ausgefertigt und von der Äbtissin mit dem „abteilichen Insiegel“ bzw. Petschaft gesiegelt und unterschrieben worden.

Archivaliensignatur
B 614u, 73 - Band: Regest
Formalbeschreibung
Vermerke: Wormeln Akten 73, Ausfertigung, Papierdoppelblatt, Unterschrift und Petschaftsabdruck der Äbtissin, Unterschrift des Propstes, beiliegend gleichzeitige Kopie.
Sonstige Erschließungsangaben
Ausstellort: Wormeln

Kontext
Kloster Wormeln - Urkunden >> 2. Regesten aus Akten
Bestand
B 614u Kloster Wormeln - Urkunden

Laufzeit
1748 März 2

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Letzte Aktualisierung
05.11.2025, 15:13 MEZ

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Objekttyp

  • Urkunde

Entstanden

  • 1748 März 2

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