Kapitel

Caput XXIIX. Von Verlöbnüssen

Caput XXIIX. Von Verlöbnüssen

Digitalisierung: Dresden SLUB, ZB

Public Domain Mark 1.0 Universell

Sprache
Deutsch

Erschienen in
Policey-Ordnung, Deß Hochwürdigen/ Durchleuchtigen, Hochgebornen Fürsten, und Herrn, Herrn Christians, Erwöhlten Bischoffen des Stiffts Minden, Hertzogen zu Braunschweig, und Lüneburgk, etc. : So auff den Jüngst gehaltenen unterschiedenen Landtägen zuconcipiirn veranlasset, und deme zu folge von beider Fürstenthümbe Braunschweigk, Lüneburgk, Cellischen, und Grubenhagischen teilß, Praelaten, Rhäte, Ritter, und Stedte, verordnetem Außschuß, auff vorhergehende reiffe berathschlagung, verfasset, beliebet, und anitzo in druck verfertiget wurden ; [Publicirt den 6. Octobris, Im Jahre nach Christi ... Gebürt, ein tausent sechßhundert, und achtzehenden.]

Erschienen
1618

Förderung
Deutsche Forschungsgemeinschaft
Letzte Aktualisierung
09.05.2025, 15:10 MESZ

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Objekttyp

  • Kapitel

Entstanden

  • 1618

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