Urkunde
Bischof Wilhelm von Straßburg bekundet, dass er die Streitigkeiten zwischen Landgraf Philipp von Hessen und Gräfin Anna v. Solms, geb. Herzogin vo...
- Archivaliensignatur
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906
- Formalbeschreibung
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Ausf., Perg., 3 anh. Sg. sehr gut erh.
- Sonstige Erschließungsangaben
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Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Bischof Wilhelm von Straßburg bekundet, dass er die Streitigkeiten zwischen Landgraf Philipp von Hessen und Gräfin Anna v. Solms, geb. Herzogin von Mecklenburg, wie folgt entschieden habe: Landgraf Philipp behält Schloss und Stadt Spangenberg, wofür er 11.109 Gulden in Gießen auszahlt. Der von Kaiser Maximilian 1510 Juli 24 vermittelte Vergleich (Nr. 2424) bleibt bestehen. Entstehen von Seiten Annas neue Streitigkeiten, darf Philipp das Wittum ablösen. Anna soll vier beschriebene Kleinodien herausgeben, mit dem Halsband soll nach der Bestimmung des verstorbenen Landgrafen Wilhelm II. verfahren werden. Statt der geforderten 2.000 Gulden soll Landgraf Philipp nur noch 700 Gulden pro Jahr an Anna zahlen
Vermerke (Urkunde): Siegler: Aussteller, Parteien
- Kontext
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Urkunden der Grafschaft Solms-Rödelheim >> 6 1501-1540
- Bestand
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B 9 Urkunden der Grafschaft Solms-Rödelheim
- Laufzeit
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1521 April 30, Worms
- Weitere Objektseiten
- Letzte Aktualisierung
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01.07.2025, 13:41 MESZ
Datenpartner
Hessisches Staatsarchiv Darmstadt. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- Urkunde
Entstanden
- 1521 April 30, Worms