Urkunde

Bischof Wilhelm von Straßburg bekundet, dass er die Streitigkeiten zwischen Landgraf Philipp von Hessen und Gräfin Anna v. Solms, geb. Herzogin vo...

Digitalisierung: Hessisches Staatsarchiv Darmstadt

Namensnennung 4.0 International

Archivaliensignatur
906
Formalbeschreibung
Ausf., Perg., 3 anh. Sg. sehr gut erh.
Sonstige Erschließungsangaben
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Bischof Wilhelm von Straßburg bekundet, dass er die Streitigkeiten zwischen Landgraf Philipp von Hessen und Gräfin Anna v. Solms, geb. Herzogin von Mecklenburg, wie folgt entschieden habe: Landgraf Philipp behält Schloss und Stadt Spangenberg, wofür er 11.109 Gulden in Gießen auszahlt. Der von Kaiser Maximilian 1510 Juli 24 vermittelte Vergleich (Nr. 2424) bleibt bestehen. Entstehen von Seiten Annas neue Streitigkeiten, darf Philipp das Wittum ablösen. Anna soll vier beschriebene Kleinodien herausgeben, mit dem Halsband soll nach der Bestimmung des verstorbenen Landgrafen Wilhelm II. verfahren werden. Statt der geforderten 2.000 Gulden soll Landgraf Philipp nur noch 700 Gulden pro Jahr an Anna zahlen

Vermerke (Urkunde): Siegler: Aussteller, Parteien

Kontext
Urkunden der Grafschaft Solms-Rödelheim >> 6 1501-1540
Bestand
B 9 Urkunden der Grafschaft Solms-Rödelheim

Laufzeit
1521 April 30, Worms

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Letzte Aktualisierung
01.07.2025, 13:41 MESZ

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Objekttyp

  • Urkunde

Entstanden

  • 1521 April 30, Worms

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