Bestand
Bundesfinanzhof (Bestand)
Geschichte des Bestandsbildners:
Der Bundesfinanzhof (BFH) wurde durch Gesetz vom 29. Juni 1950 (BGBl.
I S. 625) mit Sitz in München errichtet, ist gemäß
Finanzgerichtsordnung (FGO) vom 6. Okt. 1965 (BGBl. I S. 1477)
oberster Gerichtshof auf dem Gebiet der Finanzgerichtsbarkeit und
einer der fünf obersten Gerichtshöfe der Bundesrepublik Deutschland .
Er entscheidet über Revisionen gegen Urteile der Finanzgerichte in
Zoll- und Steuersachen und Entscheidungen, die Urteilen von
Finanzgerichten gleichstehen, Beschwerden gegen andere Entscheidungen
der Finanzgerichte oder der Vorsitzenden der Senate. Im ersten und
letzten Rechtszug entscheidet der Bundesfinanzhof über Klagen wegen
erstinstanzlicher Verwaltungsakte des BMF auf dem Gebiet der
Eingangsabgaben, über Klagen wegen verbindlicher Zolltarifauskünfte
und über Rechtsstreitigkeiten aufgrund des Zerlegungsgesetzes, soweit
die zugrunde liegenden Feststellungen durch die obersten
Finanzbehörden der Länder getroffen sind. Neben dem großen Senat
existieren weitere Senate. Gegenwärtig unterhält der Bundesfinanzhof
11 Senate. An der Spitze des Bundesfinanzhofes steht der
Präsident.
Bearbeitungshinweis: Bei den
Verfahrensakten des Bundesfinanzhofes handelt es sich um Unterlagen
gemäß § 2 Abs. 4 Bundesarchivgesetz. Diese unterliegen somit gemäß § 5
Abs. 3 Satz 1 Bundesarchivgesetz einer 60jährigen Schutzfrist. Für den
Bestand bestehen aufgrund des Steuer- und Beratungsgeheimnisses
(Richtervoten) besondere benutzungsrechtliche Bestimmungen.
Bestandsbeschreibung: Die
Überlieferung umfasst in der Regel Verfahrensakten und nur wenige
Sachakten. Die vom BFH abgegebenen Personalakten ehemaliger Richter
des Reichsfinanzhofes und Bundesfinanzhofes wurden dem Bestand PERS
101 Personalakten von Beschäftigten des öffentlichen Dienstes
zugeordnet.
Inhaltliche Charakterisierung:
Generalakten, Verfahrensakten der einzelnen Senate.
Erschließungszustand: Bestand
wird gegenwärtig datenbankerfasst.
Vorarchivische Ordnung: Die
Verfahrensakten wurden bis 1965 in folgende Kategorien eingeteilt: S -
bindende Wirkung für alle Senate des BFH, U - zum Umlauf bestimmte
Urteile grundsätzlicher Bedeutung sowie KU - Urteile ohne besondere
Bedeutung. Die Geschäftszeichen ab 1966 kennzeichnen die Akten wie
folgt: V - Veröffentlichung, NV - keine Veröffentlichung sowie
zusätzlich die verschiedenen Verfahrensarten R - Revision, B -
Beschwerde, K - erstinstanzliche Klage und S - Sonstiges. Die mit S, U
und später mit V gekennzeichneten Urteile werden in anonymisierter
Form in die zur Veröffentlichung bestimmte Entscheidungssammlung des
BFH aufgenommen und - außer den zollrechtlichen Entscheidungen - im
Bundessteuerblatt und weiteren Fachzeitschriften abgedruckt. Die nicht
zur Veröffentlichung bestimmten Entscheidungen werden in der
Informationsstelle des BFH nachgewiesen.
Zitierweise: BArch B
200/...
- Bestandssignatur
-
Bundesarchiv, BArch B 200
- Umfang
-
16379 Aufbewahrungseinheiten; 90,6 laufende Meter
- Sprache der Unterlagen
-
deutsch
- Kontext
-
Bundesarchiv (Archivtektonik) >> Bundesrepublik Deutschland mit westalliierten Besatzungszonen (1945 ff) >> Bundesrepublik Deutschland (1949 ff) >> Justiz
- Verwandte Bestände und Literatur
-
Verwandtes Archivgut im Bundesarchiv: B 126 Bundesministerium der Finanzen
Amtliche Druckschriften: Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs, Bonn, 1955 ff.
Literatur: Klaus Offerhaus: Der Bundesfinanzhof, Stuttgart 1988.- 75 Jahre Reichsfinanzhof - Bundesfinanzhof.
Festschrift des BFH, Bonn 1993.- 50 Jahre Deutsche Finanzgerichtsbarkeit. Festschrift des BFH, Bonn 1968.
- Provenienz
-
Bundesfinanzhof (BFH), 1951-
- Bestandslaufzeit
-
1946ff.
- Weitere Objektseiten
- Online-Beständeübersicht im Angebot des Archivs
- Zugangsbeschränkungen
-
Besondere Benutzungsbedingungen: Da es sich bei den Verfahrensakten um Archivgut nach § 2 Abs. 4 Bundesarchivgesetz handelt, unterliegen die Akten einer 60jährigen Schutzfrist, die nicht verkürzt werden kann.
- Letzte Aktualisierung
-
16.01.2024, 08:43 MEZ
Datenpartner
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Objekttyp
- Bestand
Beteiligte
- Bundesfinanzhof (BFH), 1951-
Entstanden
- 1946ff.