Sachakte
Anweisung: Die Heimatbehörde ist von den Untersuchungssachen gegen einen Angeschuldigten zu benachrichtigen, wenn der Angeschuldigte in einem anderen Gerichtsbezirk einsitzt
- Archivaliensignatur
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E 3 A, 83/58
- Kontext
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Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt] >> Q Sicherheitspolizei >> Q.4 Gefängnisse, Zuchthäuser, Gefangenentransport
- Bestand
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E 3 A Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt]
- Laufzeit
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Gießen, 1840 November 13
- Weitere Objektseiten
- Rechteinformation
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Es gelten die Nutzungsbedingungen der Staatsarchive in Hessen.
- Letzte Aktualisierung
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01.07.2025, 13:39 MESZ
Datenpartner
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Objekttyp
- Sachakte
Entstanden
- Gießen, 1840 November 13