Monografie | Verordnung
Wir Burgermeistere und Rath dieser des Heil. Reichs Stadt Franckfurth am Mayn fügen hiemit jedermänniglich zu wissen, daß obwohlen Wir aus vielen erheblichen Ursachen seit verschiedenen Jahren bey Unserer Soldatesca die Verordnung ergehen lassen, daß zu selbigen keine andere als ledige Pursche, und welche währenden Dienstes bey dieser Stadt unverheurathet zu bleiben versprechen, angeworben werden sollen, Wir dannoch zu Unserm besondern Mißfallen bißhero vielfältig wahrnehmen müssen, daß nicht nur viele Unserer Soldaten sich mit hiesigen Weibs-Bildern in heimliche Ehe-Verlöbnussen eingelassen, und ... dieselbe zur Unzucht bewogen ..., wodurch sich dann, zumahlen bey erfolgter Schwängerung der Dirnen, die Satisfactions- und andere Klagen von Tag zu Tag gehäuffet haben ... Also ordnen und befehlen Wir hiermit ernstlich, daß hinführo keine Weibs-Bilder sich mit hiesigen Soldaten ... in ... gantz null und nichtige Ehe-Verlöbnüssen oder auch gar fleischliche Vermischungen einzulassen sich unterstehen, ... : [Geschlossen bey Rath, Dienstags den 1. Febr. 1729]
- Location
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Nds. Staats- und Universitätsbibliothek Göttingen (DE-7)
- VD 18
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VD18 10894047
- Extent
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[2] Bl. ; 2°
- Language
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Deutsch
- Notes
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Langzeitarchivierung gewährleistet, SUB Göttingen.
Electronic reproduction. Göttingen : Niedersächsische Staats- und Universitätsbibliothek, 2011. TIFF, Vers. 6.0, 300 ppi, 24 bit (Farbe), RGB; Digitalisierungsvorlage: Primärausgabe. (VD18 digital). Zugl. digitaler Master.
VD18 10894047
- Contributor
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Frankfurt am Main
- Published
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[S.l.] , 1729 -
- Last update
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26.05.2025, 3:46 PM CEST
Data provider
Niedersächsische Staats- und Universitätsbibliothek Göttingen. If you have any questions about the object, please contact the data provider.
Object type
- Verordnung ; Monografie
Associated
- Frankfurt am Main
Time of origin
- [S.l.] , 1729 -