Monografie | Verordnung

Wir Burgermeistere und Rath dieser des Heil. Reichs Stadt Franckfurth am Mayn fügen hiemit jedermänniglich zu wissen, daß obwohlen Wir aus vielen erheblichen Ursachen seit verschiedenen Jahren bey Unserer Soldatesca die Verordnung ergehen lassen, daß zu selbigen keine andere als ledige Pursche, und welche währenden Dienstes bey dieser Stadt unverheurathet zu bleiben versprechen, angeworben werden sollen, Wir dannoch zu Unserm besondern Mißfallen bißhero vielfältig wahrnehmen müssen, daß nicht nur viele Unserer Soldaten sich mit hiesigen Weibs-Bildern in heimliche Ehe-Verlöbnussen eingelassen, und ... dieselbe zur Unzucht bewogen ..., wodurch sich dann, zumahlen bey erfolgter Schwängerung der Dirnen, die Satisfactions- und andere Klagen von Tag zu Tag gehäuffet haben ... Also ordnen und befehlen Wir hiermit ernstlich, daß hinführo keine Weibs-Bilder sich mit hiesigen Soldaten ... in ... gantz null und nichtige Ehe-Verlöbnüssen oder auch gar fleischliche Vermischungen einzulassen sich unterstehen, ... : [Geschlossen bey Rath, Dienstags den 1. Febr. 1729]

Wir Burgermeistere und Rath dieser des Heil. Reichs Stadt Franckfurth am Mayn fügen hiemit jedermänniglich zu wissen, daß obwohlen Wir aus vielen erheblichen Ursachen seit verschiedenen Jahren bey Unserer Soldatesca die Verordnung ergehen lassen, daß zu selbigen keine andere als ledige Pursche, und welche währenden Dienstes bey dieser Stadt unverheurathet zu bleiben versprechen, angeworben werden sollen, Wir dannoch zu Unserm besondern Mißfallen bißhero vielfältig wahrnehmen müssen, daß nicht nur viele Unserer Soldaten sich mit hiesigen Weibs-Bildern in heimliche Ehe-Verlöbnussen eingelassen, und ... dieselbe zur Unzucht bewogen ..., wodurch sich dann, zumahlen bey erfolgter Schwängerung der Dirnen, die Satisfactions- und andere Klagen von Tag zu Tag gehäuffet haben ... Also ordnen und befehlen Wir hiermit ernstlich, daß hinführo keine Weibs-Bilder sich mit hiesigen Soldaten ... in ... gantz null und nichtige Ehe-Verlöbnüssen oder auch gar fleischliche Vermischungen einzulassen sich unterstehen, ... : [Geschlossen bey Rath, Dienstags den 1. Febr. 1729]

Digitalisierung: Niedersächsische Staats- und Universitätsbibliothek

Public Domain Mark 1.0 Universal

Location
Nds. Staats- und Universitätsbibliothek Göttingen (DE-7)
VD 18
VD18 10894047
Extent
[2] Bl. ; 2°
Language
Deutsch
Notes
Langzeitarchivierung gewährleistet, SUB Göttingen.
Electronic reproduction. Göttingen : Niedersächsische Staats- und Universitätsbibliothek, 2011. TIFF, Vers. 6.0, 300 ppi, 24 bit (Farbe), RGB; Digitalisierungsvorlage: Primärausgabe. (VD18 digital). Zugl. digitaler Master.
VD18 10894047

Contributor
Frankfurt am Main
Published
[S.l.] , 1729 -

Last update
26.05.2025, 3:46 PM CEST

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  • Verordnung ; Monografie

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  • Frankfurt am Main

Time of origin

  • [S.l.] , 1729 -

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