Zivilprozessakte

Beide adelige Stämme von und zu Kronberg, namentlich: Johann Schweickard von Kronberg, Kurfürst zu Mainz und Hermann und Johann Daniel von Kronberg gegen Heinrich Augustin von Staffel, Falkenstein

Enthält: Quad. 3: Urteil des kaiserlichen Hofgerichts von Rottweil (1601) in Sachen von Staffel ca. Gemeinde Nürings und Familie von Kronberg

Archivaliensignatur
Hessisches Hauptstaatsarchiv, 1, 228
Sonstige Erschließungsangaben
Weitere Angaben (Prozessakte): Sachverhalt: Folgeleistung in bezug auf das Urteil des kaiserlichen Hofgerichts zu Rottweil von 1601, damit Anerkennung der Ansprüche der Kläger auf das Gut Neuen-Falkenstein mit allen Gerechtsamen als eine Ganerbschaft beider Parteien, Verzicht auf weitere unrechtmäßige und gewaltsame Störungen der Gemeinde Nürings in ihren wohlhergebrachten Rechten [vor allem das Recht der Wässerung ihrer Äcker durch falkensteinische Bäche, und das Recht auf Streulaub, Ur- und Heppenholz aus falkensteinischen Wäldern], darüber hinaus Restituierung des dem Pfarrherrn von Kronberg zustehenden 1617 gepfändeten Fruchtzehnten, Ersatz aller Schäden und Kosten

Kontext
Reichskammergericht >> 1 Nassauische Akten >> 1.1 Prozessakten
Bestand
1 Reichskammergericht

Laufzeit
1617-1623

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Rechteinformation
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Letzte Aktualisierung
01.03.2023, 13:59 MEZ

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Objekttyp

  • Zivilprozessakte

Entstanden

  • 1617-1623

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