Akten

2/7 [fol. 241]: 1606 Mai 17 (Senatsprotokoll)

Enthält: Anwesend: Halbritter (Rektor), Osiander, Gerlach, Hafenreffer, Bajer, Magirus, Bocer, Neuffer, Planer, Blossius, Burckhard; 1.) Auf Antrag eines Bauern aus Jesingen wird dessen Tochter, die vor dem Stadtgericht wegen Schwängerung gegen den Hauptmann Gemmingen klagt, Mag. Georg Otth als Rechtsbeistand beigeordnet obwohl keine der beiden Parteien der Universität anghört, weil bei einer Ablehnung damit gerechnet werden müsse, daß der Herzog auf einen entsprechenden Antrag, der Universität eine solche Beiordnung befehlen würde. [UAT 2/7, Bl. 243]; 2.) Beschluss, dem Prof. Dr. Conrad Rittershusius zu Altdorf für das an die Universitätsbibliothek weiterzuleitende geschenkte Buch schriftlich zu danken. [UAT 2/7, Bl. 243f.]; 3.) Auf Grund der Mitteilung eines Adligen, daß D. Klock in einer Delegation nach Prag reisen wird und dort von ihm ein Befehl zur Herausgabe des beschlagnahmten Geldes aus der Hinterlassenschaft seines Vaters erwirkt werden könne, wird beschlossen, von Dr. Weislander zu Ulm sowohl einen Bericht anzufordern wie auch zu bitten den von Hornstein um Unterstützung zu bitten, und gleichzeitig bei Johann Leonhardt Fleiner zu Prag schriftlich nähere Auskünfte einzuholen; 4.) Beschluss, wegen der dem Gremppschen Stipendium bei der Markgrafschaft zu Quoltzbach zustehenden überfälligen Zinsen beim Herzog um ein Interzessionsschreiben zu bitten. [UAT 2/7, Bl. 243']; 5.) Festsetzung des Termins für die Abhörung der Pflegrechnungen und Beschluss den Conrad Schloßberg zu diesem Termin zu laden. [UAT 2/7, Bl. 243'f.]; 6.) Auf Antrag der Kuratoren der Gruppenbachschen Güter wird zunächst beschlossen, deren Abrechnung mit den Pflegrechnungen abzuhören und ihnen dann eine entsprechende Vergütung auszuzahlen auf erneute Umfrage dann aber entschieden, die Abhörung und die Entlohnung bis zur Verkündigung des Urteils zu verschieben. [UAT 2/7, Bl. 244]; 7.) Auf Antrag des Rektors Verurteilung des Mag. Salomon Frisch (Anm. 1), Mag. Johann Baptist Hebenstreitt (Anm. 2), Mag. Johann Heinrich Ferber (Anm. 3), Mag. Johannes Rebmann (Anm. 4) und Mag. Johann Ludwig Stehlin (Anm. 5) wegen zu frühen Beischlafs zu einer Geldbuße bzw. einer Gefängnisstrafe. [UAT 2/7, Bl. 244f.]; 8.) Dem vom Supremus Deputatus vorgetragenen Antrag der Catharine Anthonii Sruchlaubt zu Entringen, ihr die ausständige Weinzahlung zu erlassen, wird stattgegeben; 9.) Dem vom Supremus Deputatus vorgetragenen Antrag der alten Frau Hitzler um finanzielle Unterstützung bei ihrer Hausmiete wird stattgegeben. [UAT 2/7, Bl. 244']; Anm. 1: MUT 16941; MUT 17813; MUT 19120. Anm. 3: MUT 228,34. Anm. 2: MUT 16806. Anm. 4: MUT 226,55. Anm. 5: MUT 222,27.

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Acta Senatus, Bd. VII

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Akademischer Senat (I), Protokolle >> Acta Senatus, Bd. VII
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