Archivale
Urfehde Nr. 257
Regest: Lenhardt Tegen, Bürger zu Reutlingen, bekennt, dass er in vergangener Zeit wider des Rats zu Reutlingen Ordnung und Gebot gehandelt und seine Behausung verpfändet und verschrieben hat. Als er nachher dieses Haus dem Hans jung Schilling verkaufte, verschwieg er den Hintersatz (= die Verpfändung) und verhielt sich unbiedermännisch. Ferner versetzte er wider Treu und Eid nach Hechingen seinen Harnisch, womit er als geschworener Bürger der Stadt gewärtig sein sollte. Obwohl die Herren zu Reutlingen ihn oft wegen seiner unnützen Haushaltung und seines ungebührlichen Wesens, das er mit seiner Hausfrau hatte, väterlich mit Worten und mit Gefängnis straften, half das bei ihm wenig, sondern es ist je länger je ärger worden, so dass die Obrigkeit nicht länger zusehen konnte, ihn ins Gefängnis einzog und ihm nach seinem Verschulden die verdiente Straf, die er an Leib und Leben hätte erdulden müssen, widerfahren lassen wollte. Es wurde ihm das Recht (= Gerichtsverfahren) vorgeschlagen. Das wollte er aber nicht annehmen, sondern bat um Gnad. Darauf erliessen ihm die Herren die Strenge des Rechts und entledigten ihn des Gefängnisses. Er schwor einen Eid, wegen dieser Sache und des Gefängnisses gegen die Herren zu Reutlingen, die Stadt und all die Ihren ewiglich Urfehde zu halten und sich nie zu rächen, strackes Wegs von Stund an (= sofort) aus der Stadt Reutlingen und ihrem Gebiet zu ziehen und keine Nacht zu sein, wo er die andere (= vorige) gewesen ist, bis er wenigstens 10 Meilen Wegs hindann kommt (= entfernt ist) und sich nie näher herzubegeben, bis die Herrn es erlauben. Wenn er über kurz oder lang eine Forderung an sie oder die Ihren hätte, will er sie bei ihren ordentlichen Gerichten bleiben lassen. Würde er aber diesen Eid und Urfehde nicht halten, so soll er heissen und sein ein treuloser, meineidiger und zum Tod verurteilter Mann, den die Herren zu Reutlingen richten oder richten lassen mögen, mit was Pen (= Strafe) des Tods sie wollen, wo sie ihn betreten (= erreichen).
- Archivaliensignatur
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A 2 e (Urfehden u.a.) Nr. A 2 e (Urfehden u.a.) Nr. 7334
- Formalbeschreibung
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Beschreibstoff: Pg.
- Sonstige Erschließungsangaben
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Zeugen / Siegler / Unterschriften: Siegler: Martin Hipp, Bürger zu Reutlingen
Siegel (Erhaltung): Siegel vorhanden
Genetisches Stadium: Or.
- Kontext
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Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 19, 21-22, 26) >> Bd. 19 Urfehden
- Bestand
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A 2 e (Urfehden u.a.) Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 19, 21-22, 26)
- Laufzeit
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1563 September 13
- Weitere Objektseiten
- Letzte Aktualisierung
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20.03.2025, 11:14 MEZ
Datenpartner
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Objekttyp
- Archivale
Entstanden
- 1563 September 13