Archivale

Blutbuch Bl. 72 r.

Regest: Matheus Trumether ist das Spiel verboten gewesen. Hat's nicht gehalten. Soll in die Urfehde nehmen, kein Spiel zu tun, auch nicht zu zechen ausserhalb seines Hauses, desgleichen niemand zu sich hineinzuberufen (= einzuladen), auch aus dem Zehenten (= Gebiet der Stadt) nicht zu gehen.

Dorsal-/Marginalvermerke: Auf dem Rand: Hat's übertreten und ist doch wieder begnadigt worden. Wenn er's wieder übertritt, will man ihm stracks (= sogleich) Recht ergehen lassen. 24. November (15)65. -
Soll bei dieser Urfehde wiederum ...(?) verpflichtet sein. 12. August (15)70.

Archivaliensignatur
A 2 b (Verfassung u.a.) Nr. A 2 b (Verfassung u.a.) Nr. 7403/602
Sonstige Erschließungsangaben
Verweis: S 161 Nr. 22

Kontext
Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 7 u. 20) >> Bd. 20 Blutbuch 1527-1645
Bestand
A 2 b (Verfassung u.a.) Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 7 u. 20)

Laufzeit
1565 Oktober 10

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Provenienz
HStA Stuttgart B 201 Bü. 30
Letzte Aktualisierung
20.03.2025, 11:14 MEZ

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Objekttyp

  • Archivale

Entstanden

  • 1565 Oktober 10

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