Archivale
Blutbuch Bl. 72 r.
Regest: Matheus Trumether ist das Spiel verboten gewesen. Hat's nicht gehalten. Soll in die Urfehde nehmen, kein Spiel zu tun, auch nicht zu zechen ausserhalb seines Hauses, desgleichen niemand zu sich hineinzuberufen (= einzuladen), auch aus dem Zehenten (= Gebiet der Stadt) nicht zu gehen.
Dorsal-/Marginalvermerke: Auf dem Rand: Hat's übertreten und ist doch wieder begnadigt worden. Wenn er's wieder übertritt, will man ihm stracks (= sogleich) Recht ergehen lassen. 24. November (15)65. -
Soll bei dieser Urfehde wiederum ...(?) verpflichtet sein. 12. August (15)70.
- Archivaliensignatur
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A 2 b (Verfassung u.a.) Nr. A 2 b (Verfassung u.a.) Nr. 7403/602
- Sonstige Erschließungsangaben
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Verweis: S 161 Nr. 22
- Kontext
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Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 7 u. 20) >> Bd. 20 Blutbuch 1527-1645
- Bestand
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A 2 b (Verfassung u.a.) Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 7 u. 20)
- Laufzeit
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1565 Oktober 10
- Weitere Objektseiten
- Provenienz
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HStA Stuttgart B 201 Bü. 30
- Letzte Aktualisierung
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20.03.2025, 11:14 MEZ
Datenpartner
Stadtarchiv Reutlingen. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- Archivale
Entstanden
- 1565 Oktober 10