Urkunde

Friedberg, Burg: Bürgermeister, Schöffen, Rat und Bürger bestätigen, daß ihnen Burggraf, Baumeister und Burgmannen der Burg Friedberg erlaubt haben, wegen ihrem durch Schulden täglich wachsenden Schaden vom nächsten St. Michaelstag [Sept. 29] über zehn Jahre hinweg von ihren Mitbürgern für jedes Fuder Wein, das in der Stadt oder den Vorstädten gefällt, 1 Gulden, wenn es ausgeschenkt wird 2 Gulden zu erheben. Ausgenommen ist der Wein, der in Ockstadt (Ox-), Hollar (-er), Nauheim (Nuheym), Mörlen (Morle), Hüftersheim (Hofftirs-), Steinfurth (Steynfurd), Schwalheim (Swalhem), Rödgen (Rodichin), Dorheim (-heym), Bornheim (Burnheym) und Rosbach (-pach) wächst; dafür sollen sie, wenn er geliefert wird, von 1 Fuder 1 Gulden erheben. Von jedem Fuder gelieferten Biers sollen sie 1/2 Gulden, vom ausgeschenkten Bier 1 Gulden erheben. Während der gen. Frist sollen weder die Aussteller, noch ihre Mitbewohner und Gärtner in der Burg oder dem dazu gehörigen Bezirk Wein ausschenken. Die Aussteller sollen Burggraf, Baumeister und Burgmannen der Burg Friedberg für diese Erlaubnis in den vier Jahren zu jeder Fronfasten 100 Gulden schwerer Friedberger Währung, d. h. für jedes Jahr 400 Gulden bezahlen. [Bestätigung zu Urkunde Nr. 664]

Archivaliensignatur
665
Formalbeschreibung
Ausf., Perg., anh. Sg. besch. u. verbl.
Bemerkungen
Bestellnummer: A 3, Nr. 111/344
Sonstige Erschließungsangaben
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: 1395, Freitag nach St. Jakobstag

Vermerke (Urkunde): Siegler: Aussteller mit dem Geschäftssiegel (kleyne ingesigel tzun sachin)

Kontext
Urkunden der Burg Friedberg >> Urkunden
Bestand
B 5 Urkunden der Burg Friedberg

Laufzeit
1395 Juli 30 II

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Letzte Aktualisierung
01.07.2025, 13:39 MESZ

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Objekttyp

  • Urkunde

Entstanden

  • 1395 Juli 30 II

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