Flugblatt/ Plakat

Bekanntmachung und Erklärung, Bekanntmachung freie Presse

Blatt, Erklärung, Bekanntmachung: "Erklärung des provisorischen Ausschusses… zur Untertstützung der freien Presse": Zweibrücken, 5. März 1832 Die Journalisten Dr. Philipp Jakob Siebenpfeiffer und Johann Georg August Wirth sowie die am Appellationsgericht in Zweibrücken beschäftigten Joseph Savoye und Ferdinand Geib sollten zusammen mit Friedrich Schüler den provisorischen Vorstand eines „Deutschen Vaterlandsvereins zur Unterstützung der freien Presse“, kurz Pressverein, bilden. Mit Hilfe fester Abonnements der Vereinsmitglieder sollte das Erscheinen der liberalen Blätter finanziell abgesichert werden. Auf diesem Druck einmal Aufruf für Kassiere und einmal Darlegung der Vereinsziele
Oben links Stempel: Altertumsverein Dürkheim a.d.H. unten handschriftlich: Es werden selbst Beiträge zu einem Kreutzer monatlich angenommen. Erklärung des provisorischen Ausschusses des deutschen Vereins zur Unterstützung der freien Presse. Text: Der deutsche Verein zur Unterstützung der freien Presse ist, theils von Regierungsbehörden, theils von einzelnen Privaten, für die eigne Unternehmung irgend eines besonderen Tagblatts, namentlich der "deutschen Tribüne" angesehen werden. Diese Ansicht ist irrig, und beschränkt den Zweck des Vereins enger, als es in der Absicht seiner Gründer lag. Diese Absicht ist keine andere, als: "für die freieste Entwicklung patriotischer Gedanken, über die Mittel zur Förderung des Wohls der deutschen Völker, die Unterstützung der ganzen Nation in Anspruch zu nehmen". Jede Schrift, welche mit Ueberzeugung von diesem Gegenstand spricht, erfüllt auf gleiche Weise die Absicht des Verens; kein besonderes Tageblatt, kein Organ der öffentlichen Stimme, das vom Hauch der Ueberzeugung belebt wird, ist, mehr als das Andere, der Ausdruck des Vereins, noch vorzugsweise der Gegenstand seiner Beförderung; diejenige Ueberzeugung, welche sich allen , aber doch den Meisten,- mittheilen wird, soll für die Bessere gelten, und ihre Beförderung ist der Endzweck des Vereins. Manche Machthaber sind sich nicht bewußt, daß das Maas ihrer Genüsse mit einem erträglichen Daseyn ihrer "Untergebenen" vereinbar sey; daß, mithin, die Rechtmäßigkeit eines solchen Verhältnisses auf die Ueberzeugung denkender Menschenfreunde Anspruch machen könne: diese verbieten die Sprache der Ueberzeugung; das Recht auf Wahrheit, das jedem vernünftigen Wesen zusteht, und durch die Handhabung solcher Verbote verletzt wird, dagegen zu schützen, ist Pflicht und Zweck des Vereins, und der Grund seiner Rechtmäßigkeit. Der provisorische Ausschuß des Vereins glaubt es der Würde dieses, von jedem edeln Gemüth geachteten, Zwecks nicht angemessen, eine besondere Rechtfertigung des letzten gegen die Entstellungen der Diener vergeblich für sie, denn sie täuschen sich selbst nicht; unnöthig für Andere, denn kein rechtliches Herz wird durch sie irre geleitet: wofür es warm schlägt, das ist recht, seiner Achtung und Theilnahme werth und des Schutzes unentstellter Gesetze Gewiß. Zweibrücken, den 5. März 1832 gez. Schüler, Savoye, Geib Zweite Seite: Bekanntmachung Text: Der Aufruf zur Bildung eines vaterländischen Vereins zur Unterstützung der freien Presse, hat bereits in vielen Gegenden Deutschlands lebhaften Anklang gefunden und wird bald in allen Kreisen desselben bekannt geworden seyn; in Betreff näherer Einrichtung dieses Vereins, worüber mehrfällige Anfragen eingelangt sind, wird folgendes bemerkt: Das provis. Comite, das die Unterzeichneten bilden, kann einstweilen nur das Werden des Vereins beobachten, und den Umfang seiner wachsenden Mittel beurkunden; sobald diese die erforderliche Größe erreicht haben werden, um die Zwecke - unterstützung der Organe der freien Presse und allseitige Verbreitung ihrer Erzeugnisse - ausführen zu können, wird das provis. Comite die Verwendung jener Mittel den Händen der jenigen Männer übertragen, welche die freie Zustimmung der Vereins-Mitglieder definitiv bezeichnet haben wird. Um dieses vorläufige Ergebniß möglichst zu beschleunigen, ist nothwendig; daß an jedem Orte, wo Vereins-Mitglieder bestehen, von letztern ein Mitglied zur Einsammlung der Beiträge beauftragt werde. Hiernächst ist auf dem Lande in jedem Bezirk oder Cantone ein Mitglied zu beauftragen, an welches die Beiträge der einzelnen Orte zur Weiterbeförderung an die Hauptkasse eingesendet werden. Diese Einrichtung wird leicht herzustellen seyn, wenn an den verschiedenen Orten einzelne Theilnehmer zur Uebernahme der bemerkten Funktionen sich erbieten und dem provisorischen Comite des Vereins davon Nachricht geben, um die Vereins-Mitglieder an den betreffenden Orten über die Personen, welche die Beiträge in Empfang nehmen, auf geeignete Weise in Kenntniß setzen zu können. - Alle Zuschriften an den Verein sind mit folgender Adresse zu versehen: "An das provisorische Comite des Vereins zur Unterstützung der freien Presse in Zweibrücken" Alle Nachrichten, Aufforderungen und Erklärungen sind nur dann als von dem provisorischen Ausschusse desselben ausgehend zu betrachten, wenn solche mit seiner Unterschrift versehen sind. Zweibrücken, am 21. Februar 1832 gez. Schüler, Savoyen, Geib

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Location
Stadtmuseum Bad Dürkheim im Kulturzentrum Haus Catoir
Collection
Biedermeier – zwischen Restauration, Hambacher Fest und Vormärz
Inventory number
2013/0090
Measurements
Breite/Länge: 23 cm; Höhe: 28 cm
Material/Technique
Papier, weiß; schwarz * beschriftet
Inscription/Labeling
Beschriftung: Erklärung des provisorischen Ausschusses… zur Untertstützung der freien Presse 5. März 1832 Bekanntmachung 21. Februar 1832
Language
Deutsch

Related object and literature

Subject (what)
Plakat
Bekanntmachung
Hambacher Fest
Freie Presse

Event
Herstellung
(when)
März 1832
(description)
Gedruckt

Event
Vollendung
(who)
Schüler
(where)
Zweibrücken
(when)
1832
(description)
Unterzeichnet

Event
Vollendung
(who)
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Zweibrücken
(when)
1832
(description)
Unterzeichnet

Event
Vollendung
(who)
(where)
Zweibrücken
(when)
1832
(description)
Unterzeichnet

Rights
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Last update
28.03.2025, 7:54 AM CET

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Object type

  • Flugblatt/ Plakat

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Time of origin

  • März 1832
  • 1832

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