Urkunden

Dorf- und Gemeindeordnung für Altenmuhr und Stadeln

Enthält u.a.: Den Herren von Lentersheim steht nicht nur die Ehaft, Bestrafung der Buß und Frevel, sondern auch, da sieselbe vom hochfürstlichen Hause Brandenburg-Ansbach mit der hohen Obrigkeit und Fraisch, soweit sich die Alten- und Neuenmuhrer Markungen erstrecken, belehnt worden, die Bestrafung der im Bezirk dieser beiden Markungen und Dörfer sich ereignenden Malefizfälle zusteht, dann dass die Herren von Lentersheim ebenmäßig den Schuldienst, Heiligenpfleger, Bürgermeister und Meßner zu bestellen haben

Archivaliensignatur
Fürstentum Ansbach, Geheimes Archiv: Alten- und Neuenmuhr, Urkunden 287
Alt-/Vorsignatur
S. V Kast. 50 Lad. 3 nro. 190/3
Material
Pap.
Sprache der Unterlagen
ger
Sonstige Erschließungsangaben
Besiegelung/Beglaubigung: 1 Sg. über Schnur aufgedrückt

Überlieferung: Ausfertigung

Sprache: dt.

Ausstellungsort: Altenmuhr

Medium: A = Analoges Archivalie

Jahr: 1729

Monat: August

Tag: 8

Äußere Beschreibung: 4 Blatt (Maße: 33cm H x 21cm B)

Content Preservation: 1

Kontrolle Rueckgabe: 0

Kontext
Fürstentum Ansbach, Geheimes Archiv: Alten- und Neuenmuhr, Urkunden >> v. Lentersheimische Familie und Güter, Streitigkeiten mit Benachbarten
Bestand
Fürstentum Ansbach, Geheimes Archiv: Alten- und Neuenmuhr, Urkunden

Indexbegriff Sache
Ordnung, Dorf-
Ordnung, Gemeinde-
Indexbegriff Ort
Stadeln (Muhr a.See, Lkr. Weißenburg-Gunzenhausen)
Altenmuhr (heute Muhr a.See, Lkr. Weißenburg-Gunzenhausen)
Altenmuhr (heute Muhr a.See, Lkr. Weißenburg-Gunzenhausen), Ausstellungsort

Laufzeit
1729 August 8

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Letzte Aktualisierung
23.05.2025, 11:51 MESZ

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Objekttyp

  • Urkunden

Entstanden

  • 1729 August 8

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