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Streit wegen Mühlenzwang

Enthält: Urteil in der Streitsache der Eingesessenen zu Bergerhausen und Niederbolheim c/a. den Oberkellner zu Lechenich und den kameralischen Anwalt: Die Kläger behalten ihre natürlichen Freiheiten und dürfen ihre Früchte in der Blatzheimer oder einer anderen Mühle des Erzstiftes mahlen lassen. Der Oberkellner darf sie deswegen nicht belästigen. Der Kameralanwalt hat ein Recht, gegen die Kläger nach Maßgabe der vorhandenen Ordnungen einzuschreiten, wenn diese ihre Früchte in ausländischen Mühlen mahlen lassen. v[idi]t Graf von Nesselrode Reichenstein. Unterschrift (Sekretär ?) Brile.

Reference number
GerKer, 269

Context
Schöffengericht Kerpen >> 6 Landesherrliche Angelegenheiten >> 6.4 Ausübung landesherrlicher Rechte
Holding
GerKer Schöffengericht Kerpen

Date of creation
1794 Juli 16

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Last update
05.11.2025, 3:07 PM CET

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Object type

  • Archivale

Time of origin

  • 1794 Juli 16

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