Urkunde
Das halbe Gut und der halbe Rittersitz zu Lüderbach [Ortsteil der Gem. Ringgau, Werra-Meißner-Kr.] mit allen Einkommen, Gefällen, Diensten, Gerich...
- Archivaliensignatur
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Urk. 14, 11417
- Alt-/Vorsignatur
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Vgl. altes Findbuch (R Nr. 1354), s.v. Scheffer, Nr. 13
A I u, Scheffer sub dato
- Formalbeschreibung
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Lehnsrevers
- Bemerkungen
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Belehnte/r: Ludwig Konrad Adolf Scheffer, Sohn des verstorbenen Johann Martin Scheffer, und seine Brüder Friedrich Ludwig Reinhard und Ernst Karl Ludwig, sowie Georg Friedrich Ludwig Scheffer, Sohn des verstorbenen Christian Wilhelm Scheffer unter Kuratel des Landgerichtsassessors Ruppersberg zu Kassel, Ludwig Wilhelm, Franz Dietrich und Wilhelm Ernst Karl Friedrich Scheffer, und weitere namentlich genannte Personen
- Sonstige Erschließungsangaben
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Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Das halbe Gut und der halbe Rittersitz zu Lüderbach [Ortsteil der Gem. Ringgau, Werra-Meißner-Kr.] mit allen Einkommen, Gefällen, Diensten, Gerichtsbarkeiten und allem Zubehör, wie es die Treusch von Buttlar ehemals als Pertinenzstück des Hauses Brandenfels in Folge eines zwischen Sachsen und Hessen 1540 geschlossenen Vertrages zur Hälfte von Sachsen als Lehen anerkannt hatten. Das gesamte Gut mit der dazu gehörenden Schäferei, dem Gehölz, sieben Hufen arthaftigen Landes und Wiesen sowie anderem Zubehör hatte 1622 Georg Oswald Treusch von Buttlar wegen seiner Schulden mit Zustimmung des Lehnsherrn an die Brüder Reinhard und Heinrich Ludwig Scheffer und bald darauf auch noch die bei jenem ersten Kauf reserviert gehaltenen Stücke, Einkommen und Gefälle, Dienste mit aller Gerichtsbarkeit und mit sämtlichem anderen Zubehör derselben ebenfalls mit Zustimmung des Lehnsherrn an Heinrich Ludwig Scheffers Schwiegersohn und Reinhard Scheffers Söhne verkauft. Danach kam es an Johann Wilhelm von Capella, Schwiegersohn des verstorbenen Heinrich Scheffer, und die Söhne des verstorbenen Reinhard Scheffer des Jüngeren, Reinhard, Johann Christoph, David Ludwig und Sebastian Reinhard Scheffer. Anschließend ging das Lehen an die Kinder des verstorbenen Johann Wilhelm von Capella, Johann Wilhelm der Jüngere, Reinhard Ludwig, Christian Sittich, Hans Heinrich und Christine von Capella, nebst den vier Brüdern Scheffer und ihren späteren Nachkommen. Weil aber die Familie Scheffer die Mitbelehnung versäumt hatte, hatten die von Capella das Lehen allein erhalten. Nach dem Tod des Letzten von Capella, des Obervorstehers Adam Friedrich von Capella, 1779, hatten die Erben des Kanzlers Reinhard Scheffer des Jüngeren gegen Erlegung einer Emende von 100 Louisdors wegen der versäumten Mitbelehnung Kondonation erhalten und in den Jahren 1782, 1783 und 1792 die Wiederbelehnung beim großherzoglichen sächsischen Lehnhof zu Eisenach empfangen. [Ehemals sachsen-eisenachisches Lehen]
Vermerke (Urkunde): Siegler: Ludwig Konrad Adolf Scheffer
- Kontext
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Aktiv- und Passivlehen [ehemals: Urkunden A I u] >> Aktivlehen >> Personenbetreffe S >> Sche >> Scheffer >> 1800-1849
- Bestand
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Urk. 14 Aktiv- und Passivlehen [ehemals: Urkunden A I u]
- Laufzeit
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1827 Dezember 11
- Weitere Objektseiten
- Letzte Aktualisierung
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10.06.2025, 09:13 MESZ
Datenpartner
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Objekttyp
- Urkunde
Entstanden
- 1827 Dezember 11