Urkunde

Das halbe Gut und der halbe Rittersitz zu Lüderbach [Ortsteil der Gem. Ringgau, Werra-Meißner-Kr.] mit allen Einkommen, Gefällen, Diensten, Gerich...

Archivaliensignatur
Urk. 14, 11417
Alt-/Vorsignatur
Vgl. altes Findbuch (R Nr. 1354), s.v. Scheffer, Nr. 13
A I u, Scheffer sub dato
Formalbeschreibung
Lehnsrevers
Bemerkungen
Belehnte/r: Ludwig Konrad Adolf Scheffer, Sohn des verstorbenen Johann Martin Scheffer, und seine Brüder Friedrich Ludwig Reinhard und Ernst Karl Ludwig, sowie Georg Friedrich Ludwig Scheffer, Sohn des verstorbenen Christian Wilhelm Scheffer unter Kuratel des Landgerichtsassessors Ruppersberg zu Kassel, Ludwig Wilhelm, Franz Dietrich und Wilhelm Ernst Karl Friedrich Scheffer, und weitere namentlich genannte Personen
Sonstige Erschließungsangaben
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Das halbe Gut und der halbe Rittersitz zu Lüderbach [Ortsteil der Gem. Ringgau, Werra-Meißner-Kr.] mit allen Einkommen, Gefällen, Diensten, Gerichtsbarkeiten und allem Zubehör, wie es die Treusch von Buttlar ehemals als Pertinenzstück des Hauses Brandenfels in Folge eines zwischen Sachsen und Hessen 1540 geschlossenen Vertrages zur Hälfte von Sachsen als Lehen anerkannt hatten. Das gesamte Gut mit der dazu gehörenden Schäferei, dem Gehölz, sieben Hufen arthaftigen Landes und Wiesen sowie anderem Zubehör hatte 1622 Georg Oswald Treusch von Buttlar wegen seiner Schulden mit Zustimmung des Lehnsherrn an die Brüder Reinhard und Heinrich Ludwig Scheffer und bald darauf auch noch die bei jenem ersten Kauf reserviert gehaltenen Stücke, Einkommen und Gefälle, Dienste mit aller Gerichtsbarkeit und mit sämtlichem anderen Zubehör derselben ebenfalls mit Zustimmung des Lehnsherrn an Heinrich Ludwig Scheffers Schwiegersohn und Reinhard Scheffers Söhne verkauft. Danach kam es an Johann Wilhelm von Capella, Schwiegersohn des verstorbenen Heinrich Scheffer, und die Söhne des verstorbenen Reinhard Scheffer des Jüngeren, Reinhard, Johann Christoph, David Ludwig und Sebastian Reinhard Scheffer. Anschließend ging das Lehen an die Kinder des verstorbenen Johann Wilhelm von Capella, Johann Wilhelm der Jüngere, Reinhard Ludwig, Christian Sittich, Hans Heinrich und Christine von Capella, nebst den vier Brüdern Scheffer und ihren späteren Nachkommen. Weil aber die Familie Scheffer die Mitbelehnung versäumt hatte, hatten die von Capella das Lehen allein erhalten. Nach dem Tod des Letzten von Capella, des Obervorstehers Adam Friedrich von Capella, 1779, hatten die Erben des Kanzlers Reinhard Scheffer des Jüngeren gegen Erlegung einer Emende von 100 Louisdors wegen der versäumten Mitbelehnung Kondonation erhalten und in den Jahren 1782, 1783 und 1792 die Wiederbelehnung beim großherzoglichen sächsischen Lehnhof zu Eisenach empfangen. [Ehemals sachsen-eisenachisches Lehen]

Vermerke (Urkunde): Siegler: Ludwig Konrad Adolf Scheffer

Kontext
Aktiv- und Passivlehen [ehemals: Urkunden A I u] >> Aktivlehen >> Personenbetreffe S >> Sche >> Scheffer >> 1800-1849
Bestand
Urk. 14 Aktiv- und Passivlehen [ehemals: Urkunden A I u]

Laufzeit
1827 Dezember 11

Weitere Objektseiten
Letzte Aktualisierung
10.06.2025, 09:13 MESZ

Datenpartner

Dieses Objekt wird bereitgestellt von:
Hessisches Staatsarchiv Marburg. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.

Objekttyp

  • Urkunde

Entstanden

  • 1827 Dezember 11

Ähnliche Objekte (12)