Urkunde

1. Franz Jägers und Hendrina Born, Eheleute, schli

Regest: 1. Franz Jägers und Hendrina Born, Eheleute, schließen mit ihrer Schwägerin und Schwester, der noch unverheirateten Elisabeth Born, wegen der von ihrem verstorbenen Vater Jakob Born hinterlassenen Liegenschaften einen Erbteilungsvertrag. Das von ihm herrührende Haus an der Issumer Pforte zu Geldern, neben dem Hause des Majors von Garn, übernehmen die genannten Eheleute zu einem Preise von 1400 Klevischen Gulden. Hiervon sollen 400 Gulden sowie 80 Gulden für rückständige Zinsen an die Eheleute Peter Turffs und Anna Heckers zurückgezahlt werden. Von den durch Jakob Born hinterlassenen Ländereien erhalten die Eheleute Franz Jägers und Hendrina Born 3 Morgen Land, gelegen beim Gemüsegarten und dem Erbe von Holtman, sowie einen Gemüsegarten, ebenfalls dort bei den Liegenschaften des Peter Smits gelegen. Elisabeth Born erhält 2 Morgen am breiten Pfad und einen Morgen in der Geyst. Letzterer ist mit einer jährlichen Abgabe von einem Malter Hafer an die Karmeliterpater belastet. Ferner erhält Elisabeth Born einen an der Niers gelegenen Gemüsegarten, zwischen dem Erbe des Peter van Cuyck und einer Weide der Erbgenossen ter Stegen. Schließlich soll eine Weide im Rosengarten, gelegen zwischen der Weide des Meisters van Lom und dem Pfad von Fritz Engels, an den Meistbietenden verkauft werden. Die Weide ist mit 200 Klevischen Reichstalern an die unmündigen Kinder der Eheleute Hendrich Vos und Hendrina Roghmans verschuldet. Mit dem Erlös soll die Schuldsumme zurückgezahlt werden. Zu diesen Abmachungen gibt Johannes Eller als Vormund der Elisabeth Born seine Zustimmung. Actum Geldern. 2. Laurenz Camps und Helena Clemens, Eheleute, verpachten an Michiel Baur, Soldat im Gelderschen Bataillon Salenmon, in ihrem Haus, die drei Kronen genannt, den vorderen Teil, um dort eine Schule zu unterhalten, auf 3 Jahre. Drei Monate vor Ablauf eines Jahres kann beiderseits eine Kündigung erfolgen. Der Pachtpreis beträgt jährlich 120 Klevische Gulden, zahlbar jeweils in vierteljährlichen Raten mit 30 Gulden. Der Pächter ist verpflichtet, das Haus in einem ordentlichen Zustand zu halten. Es ist ihm untersagt, daran Änderungen ohne Einverständnis der Eigentümer vorzunehmen. Der hintere Teil des Hauses ist an die Witwe Chattillon und Nikolaus Hardewin verpachtet. Diesen verbleibt das Recht, bis Ostern 1780 wohnen zu bleiben und durch den vorderen Teil des Hauses ihren Durchgang zu nehmen. Dafür werden dem Michiel Baur von jedem der beiden Mitbewohner jährlich 15 Gulden vergütet. Es steht ihm frei, diese auch nach Ostern 1780 in dem Hause zu belassen. Alle bürgerlichen Lastenübernimmt der Pächter. Actum Geldern.

Reference number
K/136
Formal description
Entwürfe, Papier, ein Bogen.

Context
Grefrath Urkunden und ältere Akten bis 1848 >> Urkunden
Holding
G 1 Grefrath Urkunden und ältere Akten bis 1848 Grefrath Urkunden und ältere Akten bis 1848

Indexentry person
Jägers, Franz
Born, Hendrina
Born, Jakob
Turffs, Peter
Heckers, Anna
Born, Elisabeth
Cuyck van, Peter
Lom van, N.N.
Engels, Fritz
Vos, Hendrich
Roghmans, Hendrina
Eller, Johannes
Camps, Laurenz
Clemens, Helena
Baur, Michiel
Hardewin, Nikolaus

Date of creation
1779

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Delivered via
Last update
17.09.2025, 3:15 PM CEST

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Object type

  • Urkunden

Time of origin

  • 1779

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