Akte

Arbeitsplan und Gedinge für die Sieder der Saline Werl

Enthält: ehemalige handschriftliche Aushangtafel: Gedinge der Werler Sieder pro 1893 Die auf Saline Werl beschäftigten 9 Sieder erhalten für das Jahr 1893 zu fabrizierende Salz einen Siedelohn von Rm. 0,13 pro Centner, woran sämtliche Sieder zu gleichen Theilen partizipiren. Hierfür müssen folgende Arbeiten geleistet werden. A Gemeinschaftliche Arbeiten 1. Bedienung der Siedepfannen nach Reihenfolge. Der an der Siedepfanne Schicht habende Sieder hat die ganze Soole in die dafür bestimmte Soggepfanne abzulassen und die Menge auf einer Tafel zu ver- merken, auch darauf zu achten, daß weder Sude noch Suggepfannen überlaufen. 2. Buttern der Reihenfolge nach, bei 6 Stunden Ablösung 3. Salz ausziehen und Magaziniren 4. Reinigen der Siede u. Soggepfannen 5. Magazinirung des nach den letzten Auszuge über Bord geworfenen Viehsalzes 6. Salz versacken und Reinigen der Magazine im Nothfalle Plombieren der Säcke 7. Reinigen der Hütte No. 2 nach dem Buttern B Arbeit im Einzelnen 1. Bedienung der übernommenen Soggepfannen 2. Anmeldung des fälligen Auszuges bei der Steuerbehörde 3. Magaziniren des Düngersalzes und Reinigen der Hütte 4. Kohlen einbringen und die an der betreffenden Hütte angefahrenen Waggons Kohlen ausgeben. Für Siedehütte Nr. 2 bringen sie für die Siedefeuer die Kohlen ein, vermerken auf einer Tafel die angefahrenen Waggon Kohlen und Reinigen die Räume bei den Siedepfannen. Für die Butterfabrikation erhalten die Sieder gemeinschaftlich pro Ctr. Salz einen Zuschuß von Rm. 0,03 welcher zu gleichen Theilen vertheilt wird. Ferner für die Denaturirung des Vieh und Gewerbesalzes eine Vergütung von Rm. 1,25 pro 100 Ctr. Arbeitsplan für die Sieder zu Werl in 1893 Zu Werl sind 8 Soggepfannen u. 9 Sieder. Für 1893 erhalten Walter No. 1, Wulf No. 2, Tünnemann No. 3, Rinsche No. 4a, Stehmann No. 4B, Hiltenkamp No. 8, Peters No. 9, Rammelmann No. 10. Gerbens u. Dahmann bringen für die Siedefeuer die Kohlen ein und reinigen die Räume an den Siedepfannen. Die Sieder der N. 9 u. 10 sollen sich bei dem Losmachen des Salzes und abnehmen der Fetthaut an der Pfanne gegenseitig Hülfe leisten, doch ist jeder für die ihm übergebene Pfanne verantwortlich. Die Siedepfannen werden in einer Woche von zwei Siedern bedient diese beiden wechseln Mittwoch Mittag zwischen Tag und Nachtschicht und dürfen während der Siedeschicht keine Arbeit wie Feuerreinmachen, Kohlen einkarren, Fegen u. dergl. in der ihnen übergebenen Soggehütte vornehmen. Solche Arbeiten sollen vor dem Antritt der Siedeschicht ausgeführt werden. Werl, den 18. Jan 1893 der Direktor

Reference number
Se - Jüngeres Aktenarchiv, Se V D 6a (2306)
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Standort: 224

Context
Se - Jüngeres Aktenarchiv >> V - Salinenbetrieb >> D - Anstellung, Lohn u. Führung der Arbeiter
Holding
Se - Jüngeres Aktenarchiv

Date of creation
1893

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17.09.2025, 2:55 PM CEST

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Object type

  • Akten

Time of origin

  • 1893

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