Gliederung

02.01.25.02. Lehnstücke in der Flur Auerstedt

Laufzeit: (1662) 1810 - 1845

Zusatzinformationen: Ehemals Sachsen-Weimarsche Lehnstücke in der Flur Auerstedt
Besitzer: vgl. Rittergut Auerstedt (A 35 A XXIII), da die ehemals sachsen-weimarschen Lehnstücke zum Rittergutgehören. Nach dem Patent des Königs Friedrich August von Sachsen vom 23. August 1809 wurden alle von einem auswärtigen Lehnsherr bisher abhängig gewesenen Lehn dem Lehnhof Dresden unterstellt und waren binnen einem Jahr, sechs Wochen und drei Tagen zu muten.

Kontext
Späteres Oberlandesgericht Naumburg. Ältere Lehnsakten aus den Regierungsbezirken Merseburg und Erfurt >> 02 Spezialia >> 02.01. Orte und Güter mit A >> 02.01.25. Auerstedt
Bestand
A 35 (Benutzungsort: Wernigerode) Späteres Oberlandesgericht Naumburg. Ältere Lehnsakten aus den Regierungsbezirken Merseburg und Erfurt

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Letzte Aktualisierung
17.04.2025, 15:28 MESZ

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