Gliederung
02.01.25.02. Lehnstücke in der Flur Auerstedt
Laufzeit: (1662) 1810 - 1845
Zusatzinformationen: Ehemals Sachsen-Weimarsche Lehnstücke in der Flur Auerstedt
Besitzer: vgl. Rittergut Auerstedt (A 35 A XXIII), da die ehemals sachsen-weimarschen Lehnstücke zum Rittergutgehören. Nach dem Patent des Königs Friedrich August von Sachsen vom 23. August 1809 wurden alle von einem auswärtigen Lehnsherr bisher abhängig gewesenen Lehn dem Lehnhof Dresden unterstellt und waren binnen einem Jahr, sechs Wochen und drei Tagen zu muten.
- Kontext
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Späteres Oberlandesgericht Naumburg. Ältere Lehnsakten aus den Regierungsbezirken Merseburg und Erfurt >> 02 Spezialia >> 02.01. Orte und Güter mit A >> 02.01.25. Auerstedt
- Bestand
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A 35 (Benutzungsort: Wernigerode) Späteres Oberlandesgericht Naumburg. Ältere Lehnsakten aus den Regierungsbezirken Merseburg und Erfurt
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- Letzte Aktualisierung
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17.04.2025, 15:28 MESZ
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