Archivale
Fischereiordnung für die Pegnitzanrainer zwischen Velden und Artelshofen
Enthält:
1623 September 12: Schreiben des Christoph Waldstromer, Pflegers zu Velden, an seinen Schwager Johann Christoph Harsdörffer.
Bestätigung des Erhalts eines Schreibens. Wird morgen zu einem Augenschein der Fischwasser in Artelshofen erscheinen, dazu aber auch die Gemeinden Artelshofen, Enzendorf und Rupprechtstegen laden.
Undatiert (wohl 1625 Juni 4, s. Bemerkungen): Beschwerde der drei Gemeinden Rupprechtstegen, Enzendorf und Artelshofen an den Pfleger zu Velden als ihren Schutzherrn.
Cuntz Hupffgartner, der Müller in Harnbach, hat ein Fischwasser angelegt. Früher gab es deren nur 3, inzwischen aber 11. Die Abstrafung von Übertretern der Ordnung geschah immer durch die Fischschauer, wie vor Jahren beim Kohlbauern geschehen. Der Müller zählt aber sein Fischwasser nicht als zur Gemeinde gehörig, was aus Zeiten seines Vaters, den man den Horn Cuntz nennt, herrührt. Auch setzt er nicht die gehörigen Fischarten ein. Gestern, Freitag, den 3. Juni, war durch den Adressaten ein Tag anberaumt worden, wo aber nichts entschieden werden konnte.
Undatiert: Extrakt aus den Briefurkunden, die Gemeindegewässer an der Pegnitz zwischen Artelshofen und Rupprechtstegen betreffend.
1. Kaiser Karl (IV.) erlaubt der Stadt Velden - ungeachtet des Widerstandes der Gemeinden Rupprechtstegen, Enzendorf und Artelshofen - und allen bayerischen Ansässigen, bis an die Mühle in Artelshofen zu fischen. Dies laut alter Gewohnheit. Sulzbach, 1358 August 31.
2. Urteil des Landgerichts Sulzbach, 1429 Januar 12, nach Klage Enzendorfs gegen Velden. Alle Pegnitzanstößer von Velden bis Artelshofen haben das Recht, zu fischen, außer an bestimmten Zeiten. Verboten sind gefährliche Fischwerkzeuge wegen der Gefahr des Überfischens.
3. 1478 September 19: Pfalzgrafen Ludwig und Otto bestätigen die bisherige Ordnung, erweitern sie aber, indem sie Schonzeiten einführen. Geschehen nach einer Tagung in Vorra.
4. 1579 November 12: Der Rat der Stadt befiehlt des Pflegern zu Hersbruck und Velden, sich an diese Ordnung zu halten.
5. 1612 August 4: Beschwerde des Jörg Pömer, Pflegers zu Velden, an Wolf Harsdörffer wegen des Angelns des Pfarrers. Laut Antwort verkauft dieser die Fische ja nicht und außerdem angle er nur zur recreation.
6. 1613 März 13, Beschwerde Pömers, wie vor, und 1613 April 1, Beschwerde des Ludwig Marquard von Feilitzsch, Pflegers zu Hartenstein (= Nr. 1371), an Wolf Harsdörffer, wegen unberechtiger Aneignung eines Fischwassers. Laut Antwort hat Harsdörffer das Gewässer von Fräulein Carl Tetzlin zu Lehen. Das Gewässer reicht laut (Lehens-) Brief bis ans Pfarrhaus in Artelshofen. Der Wasserbrief der Gemeinde spricht von der Mühle, was aber laut Harsdörfer, der sich auf den Augenschein beruft, offenbar das selbe sein soll. Entscheidung der Wasserherren des Rates erwähnt, dabei Nachtrag, dass Harsdörffer das Gewässer zugesprochen bekam.
7. und 8 (= obiges 2. Stück). Beschwerde der drei Gemeinden an den Pfleger in Velden, vor allem gegen den Müller in Harnbach. Bei der Ortsbegehung (s.o. = 3. Juni 1625?) waren zugegen: Der Bürgermeister und der Stadtschreiber (von Velden), Ferber und Fuchs.
Undatiert: Entwürfe mit detaillierten Vorschlägen für Schonzeiten. Genannt werden Forelle, Äsche und Kugelhaupt.
1627 September 12: Vorschlag, mit welcher Formulierung die Fischordnung von den Kanzeln abgekündig werden könnte.
1627 November 17: Bericht über eine Tagung, gehalten in Hersbruck, im Wirtshaus zum Roten Ochsen. Anwesend waren Christoph Endres Gugel, Pfleger zu Hersbruck, und Christoph Waldstromer, Pfleger zu Velden. Hans Paulus Rupp, Pfleger zu Hartenstein, ließ sich entschuldigen. Der Vorschlag des Schreibers (= September 12) wurde mit unwesentlichen Änderungen übernommen. (Der Schreiber = Hans Jakob Tetzel, seit 1626 Herr in Artelshofen).
1627 November 23: Schreiben (Tetzels) an Hans Paulus Rupp, Pfleger zu Hartenstein.
Jobst Schramm, Fischschauer in Artelshofen, erwähnt. Bericht über die Tagung, die in Anwesenheit sämtlicher 4 Gemeinden stattfand. Die beschlossene Ordnung soll dem Rat der Stadt vorgelegt werden. Dank für ein übersandtes Fässlein Bier.
1628 Januar 6: PS (Tetzels) an den Pfleger Rupp, Hartenstein.
Die Ordnung wurde vom Rat genehmigt. Anbei eine selbst gefertigte Abschrift (hier nicht enthalten).
- Reference number
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E 49/II Nr. 1372
- Further information
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Indexbegriff Person: Feilitzsch, Ludwig Marquard von
Indexbegriff Person: Ferber, N
Indexbegriff Person: Fuchs, N
Indexbegriff Person: Gugel, Christof Endres
Indexbegriff Person: Harsdörffer, Johann Christof
Indexbegriff Person: Harsdörffer, Wolf
Indexbegriff Person: Hopfgärtner, Contz d.Ä. gen Horncuntz
Indexbegriff Person: Hopfgärtner, Contz d.J.
Indexbegriff Person: Horncuntz siehe Hopfgärtner Contz d.Ä.
Indexbegriff Person: Karl IV. (dt. Kaiser)
Indexbegriff Person: Kohlbauer, N der
Indexbegriff Person: Ludwig, Pfalzgraf
Indexbegriff Person: Otto, Pfalzgraf
Indexbegriff Person: Pömer, Georg
Indexbegriff Person: Rupp, Hans Paulus
Indexbegriff Person: Schramm, Jobst
Indexbegriff Person: Tetzel, Carl - Tochter des
Indexbegriff Person: Tetzel, Johann Jakob
Indexbegriff Person: Waldstromer, Christof
Indexbegriff Sache: Klassifikation E/F-Bestände: Jagd und Fischerei
- Context
-
Holzschuher/Akten und Rechnungen
- Holding
-
E 49/II Holzschuher/Akten und Rechnungen
- Indexbegriff subject
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Fischerei
Pfleger, Velden
Pfleger, Hersbruck
Pfleger, Hartenstein
Überfischung
Stadtschreiber, Hersbruck
Landgericht, Sulzbach
Fischereiordnung neue
- Indexentry place
-
Artelshofen
Artelshofen, Fischwasser
Artelshofen, Mühle
Artelshofen, Pfarrhaus
Enzendorf, Fischwasser
Harnbach, Mühle
Hartenstein
Hersbruck
Hersbruck, Zum Roten Ochsen
Rupprechtstegen
Rupprechtstegen, Fischwasser
Sulzbach
Velden
Vorra
- Date of creation
-
12.09.1623 - 06.01.1628
- Other object pages
- Rights
- Last update
-
05.06.2025, 1:00 PM CEST
Data provider
Stadtarchiv Nürnberg. If you have any questions about the object, please contact the data provider.
Object type
- Archivale
Time of origin
- 12.09.1623 - 06.01.1628