Urkunde

Revers Friedrich Heinrichs von Wangenheim und weiterer namentlich genannter Personen bezüglich der Belehnung mit dem Dorf Sonneborn und weiteren im Einzelnen aufgeführten Lehen durch Adolf [von Dalberg], Abt von Fulda

Digitalisierung: Hessisches Staatsarchiv Marburg

Namensnennung 4.0 International

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Archivaliensignatur
Urk. 76, 4401
Alt-/Vorsignatur
Urk. 76, R I b Fulda (Lehenreverse von Wangenheim)
Formalbeschreibung
Ausfertigung, Pergament, anhängendes Siegel in Holzkapsel
Bemerkungen
Revers bietet kein eigenes Datum, sondern verweist auf dasjenige des Inserts.
Sonstige Erschließungsangaben
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Geben in unserer residenzstadt Fulda sambstag den 30ten augusti im 1728ten iahre

Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Friedrich Heinrich von Wangenheim bestätigt für sich, Georg von Wangenheim bestätigt für sich, Heinrich und Johann Otto Ernst von Wangenheim, und zusätzlich bestätigen weitere namentlich genannte Personen die Belehnung mit dem Dorf Sonneborn [Gem. im Landkr. Gotha] mit Gericht und allen Zugehörungen, ihren Erblehen in Brüheim [Gem. im Landkr. Gotha], dem Besitz an der Nesse (Nasta) [Nebenfluss der Hörsel im Landkr. Gotha und im Wartburgkrs.], und weiteren im Einzelnen aufgeführten Lehen durch Adolf [von Dalberg], Abt von Fulda. Lehenbrief inseriert. Siegelankündigung.

Vermerke (Urkunde): Siegler: Friedrich von und zu Bastheim

Kontext
Fulda, Lehenreverse [ehemals: Urkunden R I b] >> 22 Familien W >> 22.7 von Wangenheim
Bestand
Urk. 76 Fulda, Lehenreverse [ehemals: Urkunden R I b]

Laufzeit
1728 August 30

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Letzte Aktualisierung
10.06.2025, 09:13 MESZ

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Objekttyp

  • Urkunde

Entstanden

  • 1728 August 30

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