Urkunde
Revers Friedrich Heinrichs von Wangenheim und weiterer namentlich genannter Personen bezüglich der Belehnung mit dem Dorf Sonneborn und weiteren im Einzelnen aufgeführten Lehen durch Adolf [von Dalberg], Abt von Fulda
- Archivaliensignatur
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Urk. 76, 4401
- Alt-/Vorsignatur
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Urk. 76, R I b Fulda (Lehenreverse von Wangenheim)
- Formalbeschreibung
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Ausfertigung, Pergament, anhängendes Siegel in Holzkapsel
- Bemerkungen
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Revers bietet kein eigenes Datum, sondern verweist auf dasjenige des Inserts.
- Sonstige Erschließungsangaben
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Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Geben in unserer residenzstadt Fulda sambstag den 30ten augusti im 1728ten iahre
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Friedrich Heinrich von Wangenheim bestätigt für sich, Georg von Wangenheim bestätigt für sich, Heinrich und Johann Otto Ernst von Wangenheim, und zusätzlich bestätigen weitere namentlich genannte Personen die Belehnung mit dem Dorf Sonneborn [Gem. im Landkr. Gotha] mit Gericht und allen Zugehörungen, ihren Erblehen in Brüheim [Gem. im Landkr. Gotha], dem Besitz an der Nesse (Nasta) [Nebenfluss der Hörsel im Landkr. Gotha und im Wartburgkrs.], und weiteren im Einzelnen aufgeführten Lehen durch Adolf [von Dalberg], Abt von Fulda. Lehenbrief inseriert. Siegelankündigung.
Vermerke (Urkunde): Siegler: Friedrich von und zu Bastheim
- Kontext
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Fulda, Lehenreverse [ehemals: Urkunden R I b] >> 22 Familien W >> 22.7 von Wangenheim
- Bestand
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Urk. 76 Fulda, Lehenreverse [ehemals: Urkunden R I b]
- Laufzeit
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1728 August 30
- Weitere Objektseiten
- Letzte Aktualisierung
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10.06.2025, 09:13 MESZ
Datenpartner
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Objekttyp
- Urkunde
Entstanden
- 1728 August 30