Aufsatz

XXXV [i.e. XXXVI.]. Ueber das, den als Protokollanten verpflichteten Expedienten nach § 4 des Gesetzes vom 20. Mai 1867, zustehende Befugniß, das Protokoll über Bekanntmachung einzelrichterlicher Erkenntnisse aufzunehmen

XXXV [i.e. XXXVI.]. Ueber das, den als Protokollanten verpflichteten Expedienten nach § 4 des Gesetzes vom 20. Mai 1867, zustehende Befugniß, das Protokoll über Bekanntmachung einzelrichterlicher Erkenntnisse aufzunehmen

Digitalisierung: Dresden SLUB, ZB

Public Domain Mark 1.0 Universell

Sprache
Deutsch

Erschienen in
Allgemeine Gerichtszeitung für das Königreich Sachsen ; 12.1868

Urheber
Fischer, ... (Verfasser*in)

Letzte Aktualisierung
09.10.2025, 14:21 MESZ

Datenpartner

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Objekttyp

  • Aufsatz

Beteiligte

  • Fischer, ... (Verfasser*in)

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