Grenzschutz

Überlieferungsgeschichte

Im Jahr 1951 wurde mit dem Aufbau einer bundeseigenen Grenzschutzverwaltung begonnen. Nachdem mit der Errichtung der Bundeswehr die Mehrzahl der Grenzschutzbeamten zur Bundeswehr übergewechselt war, wurde die Grenzschutzverwaltung ab 1956 neu aufgebaut, wobei sich in der Folgezeit die Organisationsstruktur wiederholt (v.a. aufgrund der deutschen Wiedervereinigung und des zunehmenden Wegfalls der Grenzkontrollen innerhalb der Europäischen Union) änderte. Die erste umfassende gesetzliche Regelung erfolgte mit dem Bundesgesetz über den Bundesgrenzschutz vom 18. August 1972. Demnach obliegen dem Bundesgrenzschutz folgende Aufgaben: polizeiliche Überwachung der Grenzen; Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs; Abwehr sonstiger, die Sicherheit der Grenzen gefährdender Störungen der öffentlichen Ordnung im Grenzgebiet bis zu einer Tiefe von 30 Kilometern; Einsatz im Notstands- und Verteidigungsfall; Schutz von Bundesorganen; Wahrnehmung polizeilicher Aufgaben auf hoher See; auf Anforderung: Unterstützung der Polizeiverwaltung der Bundesländer; auf besondere Übertragung hin: Wahrnehmung von Aufgaben der Zollverwaltung; Unterstützung anderer Bundesbehörden (z.B. Personenschutz). 1989 wurden Bundesgrenzschutzbeamte erstmals im Auftrag der Vereinten Nationen im Ausland eingesetzt. 1992 übernahm der Bundesgrenzschutz die Aufgaben der Bahnpolizei (Gefahrenabwehr, Einsätze bei Gefahrgut- und Militärtransporten und bei Großveranstaltungen, Verhinderung von Vandalismus und Gewaltkriminalität, Abwehr von gefährlichen Eingriffen in den Bahnverkehr) und der Luftsicherheit (Passagierkontrolle, Objektschutz, Abwehr konkreter Geafhernsituationen). Im Zuständigkeitsbereich des Staatsarchivs Freiburg wurden ab 1951 ausschließlich auf der unteren Verwaltungsebene Grenzschutzbehörden errichtet (Paßkontrollämter bzw. Grenzschutzämter, Grenzschutzstellen, Grenzschutzinspektionen), die mehrfachen Umbenennungen und Umorganisationen unterworfen waren und deren Zahl sukzessive reduziert wurde; die regionalen Zuständigkeiten dieser Behörden stimmen nicht mit den Verwaltungsgrenzen in den Bundesländern überein.

Context
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Freiburg (Archivtektonik) >> Bundesrepublik Deutschland: Untere Behörden, Untere Sonderbehörden >> Geschäftsbereich Bundesministerium des Innern

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13.11.2025, 2:41 PM CET

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