Bestand
Amtsgericht Burgstädt (Bestand)
Geschichte: Im Zuge der Neustrukturierung der Gerichtsorganisation wurde 1879 aus dem Gerichtsamt Burgstädt das Amtsgericht Burgstädt gebildet, welches dem Landgericht Chemnitz unterstellt war. Die Zuständigkeit des Amtsgerichts Burgstädt erstreckte sich auf die Stadt Burgstädt und weitere 20 Ortschaften. Die Aufgabenstellung blieb im Wesentlichen bis 1951 erhalten; zu diesem Zeitpunkt wurde aus dem Amtsgericht Burgstädt eine Außenstelle des Amtsgerichts Rochlitz. Die Kreisreform von 1952 ordnete Burgstädt territorial dem Kreis Chemnitz zu. Das Kreisgericht Chemnitz-Land übernahm die Aufgaben des Amtsgerichts.
Weitere Angaben siehe 2.3.4.2.7 Amtsgerichte.
Inhalt: Amtsgerichtsverwaltung.- Strafgerichtsbarkeit.- Zivilgerichtsbarkeit.- Freiwillige Gerichtsbarkeit.- Entschuldungsamt.
- Bestandssignatur
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Sächsisches Staatsarchiv, 20117
- Umfang
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44,20 (nur lfm)
- Kontext
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Sächsisches Staatsarchiv (Beständegliederung) >> 02. Königreich und Freistaat Sachsen 1831 - 1945 >> 02.03 Fachbehörden und nachgeordnete Einrichtungen >> 02.03.04 Justiz >> 02.03.04.02 Gerichte >> 02.03.04.02.07 Amtsgerichte
- Bestandslaufzeit
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1734 - 1959
- Weitere Objektseiten
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- Rechteinformation
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Es gilt die Sächsische Archivbenutzungsverordnung vom 8. September 2022 (SächsGVBl. S. 526).
- Letzte Aktualisierung
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27.11.2023, 08:58 MEZ
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Objekttyp
- Bestand
Entstanden
- 1734 - 1959